Full text : Fabrikschulen.

24.  Fortbildungsschulwesen.

und  Textil-Industrielle  werden  für  sich  leicht  ähnliches  zutreffend
finden.

Die  Gewerbelehrer  der  Pflichtfortbildungsschulen  müssen  eine  große
Anzahl  voneinander  gänzlich  verschiedene  Berufe  beherrschen,  weshalb
  ja  auch  die  Ausbildung  dieser  Lehrer  eines  der  schwierigsten  Probleme
  der  ganzenFortbildungsschulfrage  ist  ;  wird  doch  aus  diesemGrunde
von  Fachmännern  sogar  schon  ein  systematischer  Austausch  der  Fortbildungsschullehrer
  zwischen  den  einzelnen  Industriezentren,  etwa
einem  solchen  der  Leinen-,  der  Hütten-,  der  Maschinen-,  der  Tuch-,  der
Papier-Industrie  vorgeschlagen,  damit  die  Lehrer  jeweilig  amOrte  leichter
ihre  Fachstudien  treiben  können.

Namentlich  das  Handwerk  fordert  jetzt  kategorisch  den  Fachunterricht
  durch  Handwerker,  denen  die  Lehrer  wiederum  mit  wenigen  Ausnahmefällen
  die  erforderlichen  pädagogischen  Fähigkeiten  absprechen,
In  der  Fabrik  können  Fachleute  mit  entsprechend  guter  Vorbildung
den  Gewerbeunterricht  übernehmen,  Fachleute,  die  schon  deshalb  den
Berufslehrern  in  dieser  Hinsicht  überlegen  sind,  weil  sie  nicht  viele  Gewerbe,
  sondern  nur  ihr  eigenes  zu  kennen  brauchen,  dafür  aber  dieses
wirklich  gründlich  beherrschen.

Allgemeine  Vorteile.

Eine  recht  schwierige  Seite  der  Fortbildungsschulfrage  ist  die
Erzielung  eines  pünktlichen  und  regelmäßigen  Besuchs  seitens  aller
Schüler.  Klagen  über  Zuwiderhandlungen  hören  nicht  auf,  hervorgegerufen
  teils  durch  die  Schüler  selbst,  teils  durch  die  Arbeitsgeber,
die  wieder  und  wieder  Entschuldigungen  für  das  Fernbleiben  vom  Unterrichte
  schreiben,  weil  sie  oft  genug  den  Schüler  in  der  Werkstatt  gerade
während  der  Stunden  nicht  entbehren  können,  wo  die  Schule  Anspruch
auf  sie  erhebt.  Daß  das  Wissen  dementsprechend  ein  mehr  als  lückenhaftes,
  die  Lust  am  Besuche  des  Unterrichts  bei  den  Schülern,  die  aus
dem  Zusammenhange  gerissen  sind,  eine  geringere,  der  Erfolg  der  ganzen
kostspieligen  Einrichtung  geradezu  in  Frage  gestellt  wird,  liegt  auf
der  Hand.

Die  Werke,  welche  eigene  Schulen  einrichten,  machen  dagegen
durch  eine  Klausel  im  Lehrkontrakte  oder  Arbeitsvertrag  den  Besuch
  der  Schule  zur  Pflicht  und  da  die  Stunden  natürlich  zu  passender
Zeit  gelegt  werden,  so  sind  die  Betriebsleiter  und  Werkmeister  gleichzeitig
  streng  angewiesen,  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  nun  diese  Stunden
von  den  Schülern  auch  pünktlich  besucht  werden.  Schwierigkeiten  und
Fälle  passiven  Widerstandes  seitens  der  Werkbesmten,  die  beiden  Pflichtfortbildungsschulen
  leider  häufig  genug  zu  sein  pflegen,  sind  so  gut  wie