24. Fortbildungsschulwesen.
und Textil-Industrielle werden für sich leicht ähnliches zutreffend
finden.
Die Gewerbelehrer der Pflichtfortbildungsschulen müssen eine große
Anzahl voneinander gänzlich verschiedene Berufe beherrschen, weshalb
ja auch die Ausbildung dieser Lehrer eines der schwierigsten Probleme
der ganzenFortbildungsschulfrage ist ; wird doch aus diesemGrunde
von Fachmännern sogar schon ein systematischer Austausch der Fortbildungsschullehrer
zwischen den einzelnen Industriezentren, etwa
einem solchen der Leinen-, der Hütten-, der Maschinen-, der Tuch-, der
Papier-Industrie vorgeschlagen, damit die Lehrer jeweilig amOrte leichter
ihre Fachstudien treiben können.
Namentlich das Handwerk fordert jetzt kategorisch den Fachunterricht
durch Handwerker, denen die Lehrer wiederum mit wenigen Ausnahmefällen
die erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten absprechen,
In der Fabrik können Fachleute mit entsprechend guter Vorbildung
den Gewerbeunterricht übernehmen, Fachleute, die schon deshalb den
Berufslehrern in dieser Hinsicht überlegen sind, weil sie nicht viele Gewerbe,
sondern nur ihr eigenes zu kennen brauchen, dafür aber dieses
wirklich gründlich beherrschen.
Allgemeine Vorteile.
Eine recht schwierige Seite der Fortbildungsschulfrage ist die
Erzielung eines pünktlichen und regelmäßigen Besuchs seitens aller
Schüler. Klagen über Zuwiderhandlungen hören nicht auf, hervorgegerufen
teils durch die Schüler selbst, teils durch die Arbeitsgeber,
die wieder und wieder Entschuldigungen für das Fernbleiben vom Unterrichte
schreiben, weil sie oft genug den Schüler in der Werkstatt gerade
während der Stunden nicht entbehren können, wo die Schule Anspruch
auf sie erhebt. Daß das Wissen dementsprechend ein mehr als lückenhaftes,
die Lust am Besuche des Unterrichts bei den Schülern, die aus
dem Zusammenhange gerissen sind, eine geringere, der Erfolg der ganzen
kostspieligen Einrichtung geradezu in Frage gestellt wird, liegt auf
der Hand.
Die Werke, welche eigene Schulen einrichten, machen dagegen
durch eine Klausel im Lehrkontrakte oder Arbeitsvertrag den Besuch
der Schule zur Pflicht und da die Stunden natürlich zu passender
Zeit gelegt werden, so sind die Betriebsleiter und Werkmeister gleichzeitig
streng angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß nun diese Stunden
von den Schülern auch pünktlich besucht werden. Schwierigkeiten und
Fälle passiven Widerstandes seitens der Werkbesmten, die beiden Pflichtfortbildungsschulen
leider häufig genug zu sein pflegen, sind so gut wie