Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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foͤrmliche  Ueberweisung  jener  Orte  an  das  genannte  Justiz-Amt  den  12.  dieses
Monathes  vollzogen  worden.
Weimar  den  15.  November  1830.
Großherzoglich  Saͤchsische  Landesregierung.
von  Muͤller.

IV.  Es  ist  bisher  vorgekommen,  daß  schwangere  Personen  in  der  Entbindungsanstalt
  zu  Jena  sich  eingefunden  haben,  um  dort  ihre  Niederkunft  abzuwarten,
  ohne  deêhalb  die  nöthige  Legitimation  mitzubringen,  und  es  wird  daher
hiermit  verordnet:

daß  jede  Schwangere  aus  dem  Inlande,  welche  sich  in  der  gedachten  Anstalt

zu  Jena  freywillig  entbinden  lassen  will,  zu  ihrer  Legitimation  ein  von  dem

Vorstande  ihres  Heimathsorts  unterschriebenes,  mit  dem  Gemeindesiegel  besiegeltes

  Zeugniß  dahin  mitzubringen  hat,  welches  ihr  auf  diesfallsiges  Nachsuchen

  gehörig  ausgefertiget  werden  muß.

Was  dagegen  die  Ausfertigung  der  fraglichen  Legitimation  für  die  außerehelich
  geschwaͤngerten,  wegen  Angabe  unbekannter  Schwängerer  in  das  Emtbindungs=
  Institut  gewiesenen  Personen  anlangt:  so  hat  es  bey  dem  bisherigen  Verfahren,
  nach  welchem  dieselben  durch  die,  mit  der  Untersuchung  und  Bestrafung
des  Vergehens  beauftragten,  inlandischen  Gerichtsstellen  legitimirt  werden  müssen,
auch  fernerhin  sein  Bewenven.

Weimar  den  18.  November  1830.

Großherzoglich  Süchsische  Landes-Direktion.
F.  von  Schwendler.

V.  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  allergnädigst  geruht,
dem  Rechts-Kandidaten,  Johann  Georg  Siefert  von  hier,  die  Amts-Advo-=katur
  zu  ertheilen.  Derselbe  ist  heute  vor  Großherzoglicher  Regierung  als  Amts-Advokat
  verpflichtet  und  ihm  der  Ort  Kaltennordheim  zum  Wohnsitz  angewiesen
  worden.

Es  wird  dieses  öffentlich  bekannt  gemacht.

Eisenach  den  25.  November  1830.
Großherzoglich  Scchsische  Landesregierung.
von  Gerstenbergk.