Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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B) Transport, Verpflegung und nächtliche Bewachung der 
Militär-Arrestanten. 
Die Verpflegung der Militär-Arrestanten wird in demselben Betrage ver- 
gütet, welcher vorstehend unter III A der gegenwärtigen Uebereinkunft für die 
Verpflegung der durchziehenden Militärs überhaupt festgesetzt worden ist. 
Die Eskortirung wird mit vier guten Groschen auf die Meile für jeden 
Eskortirenden, sey dieser nun zu Fuß oder zu Pferde, bezahlt. 
Die Zahl der eskortirenden Mannschaft wird jedes Mahl von den Koönigl. 
Preußischen Behörden, unter dem Vorbehalte, bestimmt werden, daß es den 
Großherzogl. Sachsen Weimar'schen Behörden überlassen bleibe, die Eskorte in 
einzelnen Fallen, wenn Widersetzlichkeit zu besorgen ist, zu verstärken. 
In Etapen-Pläten, wo Garnison liegt, wird für die nächtliche Bewachung 
und Verwahrung der Arrestaten keine besondere Vergütung geleistet. 
Dagegen wird an denjenigen Etapen-Orten, die keine Garnison haben, 
und in den Fällen, wo alldort kein. entbehrlicher, leerer und gut verwahrter Raum 
mehr vorhanden, und die Bewachung in einem weniger gesicherten Lokale un- 
vermeidlich ist, Königl. Preußischer Seits eine Entschädigung von sechs guten 
Groschen für jeden Wachter bezahlt. 
Auf allen Etapen-Plätzen ohne Ausnahme aber wird die Heitzung und 
Beleuchtung der Verwahrungsorte der daselbst eintreffenden Preußischen Mili- 
tär-Arrestaten, wenn jener Aufwand bloß um dieser lebteren willen geschieher, 
für jede Nacht in den sechs Wintermonathen mit vier guten Groschen, in den 
sechs Sommermonathen aber mit zwey guten Groschen vergütet. 
C) Verpflegung der Pferde. 
Die Etapen-Behörden und Ortöobrigkeiten müssen gehörig dafür sorgen, 
daß den Pferden stets möglichst gute reinliche Stallung angewiesen wird. Ist 
der Einquartirte mit der seinen Pferden eingeräumten Stallung nicht zufrieden, 
so hat er seine Beschwerde bey der Ortsobrigkeit anzubringen; dagegen ist es 
bey nachdrücklicher Strafe zu untersagen, daß die Militär-Personen, welchen 
Rang sie auch haben mögen, die Pferde der Quartier-Wirthe eigenmächtig aus 
dem Stalle jagen und ihre Pferde hineinbringen lassen. 
Der Fourage-Bedarf wird in das in dem Etapen-Hauptorte zu errich- 
tende verhältnißmäßige Etapen-Magazin durch eingeborne Lieferanten beyge 
schafft und das zum Magazin erforderliche Lokal durch letztere gestellt.
	        
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