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b) Werden sie nur zu den Akten geschrieben und dann den
Betheiligten mündlich eröffnet
) Randbeschlüsse, welche keinen, den Betheiligten bekannt zu
machenden Gegenstand enthaltenm
Sind solche Beschlüsse aber der Art, daß das, was da noch
geschehen soll, ohnehin zur Ordnung gehört, z. B. daß
Akten angelegt, geordnet, beygelegt, reponirt, die Kosten
liquidirt, die Registranden, die Depositen -, Handels= oder
Hppotheken--Bücher nachgeschlagen werden sollen und der-
gleichen, so ist dafür gar nichts anzusetzen.
Besichtigung, (. Erpedition.
Bestätigung, s. Confirmation und Verpflichtung.
Bürgschaftsleistung,
a) mit Erklärung der bürgschaftlichen eheweiblichen Rechts-
Wt ::; : :
b) ohne dieselbe .
einschließlich des Protokolls.
Cassation, (. Auslöschung.
Citation, wie Ausfertigung.
Confirmation von Verträgen:
a) uber bestimmte Geldsummen oder zu Geld anschlagbare
Gegenstände, und zwar:
aa) Verpfändungen für Schuldforderungen
von unter 25 thlr. Konv.
von 25 bis 4090 -
von 50 bis 100 = -
fuͤr jedes volle 50 thlr. darüber noch
doch nie über .
bb) Andere Vertraͤge uͤber einen Gegenstand unter
25 thlr. Konv.
von 25 bis 49 -
von 50 bis 100 = -
fuͤr jedes volle 50 thlr. darüber noh
doch nie über
Die Summe wird berechnet, bey Kaufen nach dem
Kaufpreis, bey Tauschverträgen nach dem Werth
des höchsten der beyden Tausch -Objekte, bey Ver-
S
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