Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Eidesabnahme, von jeder Peron 
mit Einschluß des Protokolls. 
Fär die Belehrung und Verwarnung vor dem Meineid, 
wenn sie nicht schon vom Geistlichen geschehen ist, auch 
wenn sie an Mehre zugleich geschieht, noch 
Entscheidungsgründe, wenn sie besonders usgrre und 
den Bescheiden angehängt werden 
Füllen sie mehr als zwey Seiten von 24 zeilen zu 12 
Sylben, für jede wenigstens balb beschriebene Seite nt 
doch nie über 
Der Ansatz ist übrigens nur bep Endbescheiden in Cibil- 
Sachen, bey verwickelten oder streitigen Faͤllen statthaft 
und gehört dem Verfasser der Gründe. 
Entsiegelung, (. Erpedition. 
Erinnerung zu Rechnungen. 
Wenn die Summe der Einnahme, über welche Rechnung 
abgelegt wird, beträgt 
a) unter 50 thlr. Konoo. o#### 
b) unter 100 -T 2 ..2 2222222 
c) von 100 bis 199 thlr. Kond. ........ 
d) von 200 bis 400 2 * 0 o 0090 
e) von jedem vollen Bundert darüber no .. ... 
doch nicht uͤber .. ...... 
Diese Gebuͤhren gehoͤren dem Monenten. 
Erkenntnuisse. 
a) In Untersuchungssachen, nach der Erheblichkeit der Sache 
und der Whee 
bis 
b) In Eivil-Sachen in der Regel 
c) Beweis- Interlokute/- mit spezieller Vezeihnins ded Be- 
weissatzees 
d) Endbescheide, wem si e nicht bloße *- Bescheide 
ind .. 
e) Lokations- und Distributions Bescheide . 
und falls mehr als 6 Posten locirt sind, fuͤr jeden Posten da daruͤber noch 
doch in keinem Falle mehr als ........ 
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