Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

60 
Marramte zu Stedtfeld und letzteren zum Kollaborator bey der St. Annen-Kirche 
zu Eisenach in Gnaden bestätiget. 
Bekanntmachungen. 
I. Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, ist von uns untertbanis 
vorgetragen worden, daß Se. Durchlaucht der Herr Landgraf Carl zu Hessen, als 
Gerichtsherr des Patrimonial-Amtes Voͤlkershausen, bereits am 19ten Dezember 
1818 eine Schenkung von 
6000 Fl. Rheinisch 
gemacht haben, um dadurch die Einrichtung einer Armenkasse für die Dörfer 
und Höfe des genannten Amtsbezirkes zu befördern. 
In Folge darauf ergangener höchster Entschließung soll diese — aus der 
gedachten großmüthigen Verwilligung hervorgegangene und am 16. Oktober v. J. 
in das Leben getretene — wohlthätige Stiftung von uns zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht werden und wir entledigen uns hierdurch des gnädigsten Befehls mit den 
aufrichtigsten Segenswünschen für das Gedeihen der Stiftung und mit der Hoff- 
nung, daß ein so edles Beyspiel der Fürsorge für Nothleidende, in anderen Pa- 
trimonial-Gerichtsbezirken des Großherzogthumes, nicht ohne Nachfolge bleiben 
werde. Weimar den 21. Januar 1830. 
Grohherzogich Sih sche Landes-Direktion. 
Schwendler. 
II. Da es die Prüfung und Ermrn der Gebührenverzeichnisse der An- 
wälte erleichtert, wenn unter jeder schriftlichen Eingabe in Rechtssachen und un- 
ter jedem Satze im rechtlichen Verfahren alsbald der Kostenansatz dafür bemerkt 
wird: so erhalten die sämmtlichen Advokaten des hiesigen Kreises hierdurch die 
Anweisung, sich darnach zu achten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift 
werden mit digsziplinarischen Strafen belegt werden. 
Eisenach den 2. Februar 1830. 
Großherzoglich Saächsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
III. Nachdem der zum Stadtrichter und Stadt-Schuldheiß zu Weida er- 
nannte, bisher zu Vacha wohnhaft gewesene Amts-Advokat Ferdinand Gustur 
Adolph Schambach, als Stadtrichter förmlich eingeführt und am 18. Januar 
dieses Jahres in Pflicht genommen worden: so wird solches offentlich bekannt ge- 
macht. Weimar den 13. Februar 1830. 
Großherzoglich - ziiher andesregiermg. 
r.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.