Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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Artikel 12. 
Der Vertrag soll ohne Verzug zur allerhöchsten Ratifikation der hohen kon- 
trahirenden Hôfe vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikations= Urkunden 
spätestens in sechs Wochen und zwar nach vorgängiger wechselseitiger Benachrich- 
tigung über die unbedingte Ratifikation durch die Post bewirkt werden. 
Zur Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet und 
gesiegelt. 
So geschehen München den 10. Maͤrz 1831. 
  
Jos. Ant. v. Dr. Ludwig v. Franzv. C. Fr. Anton 
(I. S.) Bellide Pino. (I. S.) Wirschinger. (I. S.) Miller. (. S.) o. Conta. 
A. 
Ad I. zu Artikel! 1. I. 
Verzeichniß 
der im Eingange freyen Gegenstände. 
Nr. Gegenstände Nr. im Tarife. 
1 Abfälle, Scherben, Schnitze, Späne, eigens belegte. 
2 sche, a) alle gemeine, Haus-Wald-Holz-, Lorf- 
auch Seifensieder= und Zunderasche b O0 Koth 
oder ausgelaugte Asche 26 à u. c. 
3 Baume, zum Verpflanzen 31. 
4 Bagage, alle, nahmlich schon gebrauchte Kleider und 
· Wäsche, als Bedürfniß der Reisenden 32. 
5 Baumwolle, a) rohe, ungesponnene, ungekämmte „ 88 a. 
6 Beere, à) gemeine, frische, 1) Vogel= und Wachhol- 
  
  
  
derbeere . 89 àu. 1. 
Beine, a) rohe, unverarbeitete, 9 Mist . .40 a u. c. 
8 Bienenkörbe, b) Stöcke mit lebenden Bienen 46 b. 
9 Bley, a) altes, und alle zerbrochenen Bleywaaren b) 
rohes, unverarbeites in Blöcken, Mulden 2c. 
4) Erz 57 u. b. u. d. 
10 Blut vom Vieh a) im guafen, by im eingetrockneten Zustande 60 a. b. 
11 Braunstein . . . . . . .65. 
  
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