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Gegenstaäͤnde. Nr. im Tarife.
5
3
5
□
59
61
62
c) Bohnen und Heidekorn gleich Gerste.
d) Brem oder Hirse (ungeschälte, auch Linsen und
Erbsen, gleich Weitzen),
1) Erdäpfel und Ruͤben (wenn das Scheffel Negen
unter 11 Fl. stett
#) Baumfrüchte,
1) alles gemeine frische Landobst, auch gemeine Nüsse,
2) gedörrt und getrochnet
5) alle in Essig, Wein oder Branntwein einge.
machte Baumfrüchte .
Futter, b) Hafer, den Frachtfuͤhrer fuͤr hre Pferde mit s ich
nehmen .
1) 2 Metzen für 1 Pferd «
Gartengewaͤchse, alle Blumen, Gemuͤse und Krautarten,
b) in Essig, Salz, Wein oder Branntwein eingemachte
Gefaͤhrte, b) zum Hokonomdidienst , große,
1) beschlagene , .;
2) unbeschlagene
IO) kleine, als *d Echubtarren ꝛc.
2) unbeschlagene
2) unbeschlagene
e) alte, schon gebrauchte Wägen in Ein und
Auswanderungefällen
# einzelne Theile, Räder, Achsen ꝛc.
Vfluͤge und Eagen Rc. . u.
Gefluͤgel, a) zahmes,
1) großes, ausgewachsenes
Ens, 5) Dh tleiues Leise unausgewachsenes .
yps, uͤnger ungebrannte gestoßene G
Glas, a) Spiegelgläser, hestoßene vposteine
1) rohe tlungeschlisfene,
3 —— —
grüne Hohlglas-Spiegelgldser,
2 geschliffene, unbelegte, ser,
8) belegte,
c. d. f. g.
1. 2. 5.
164 b.
a) nicht eigens belegte, frische . 169 au. b.
170 b. 1.
1!1# S
* *
C. .
171 a. 1. 2.
175 b.
177 a. b.
c. d. c.