Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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Fritsch  allhier  zum  geheimen  Referendar  bey  Höchstihrem  Staats-Ministerium
  zu  ernennen  gnädigst  geruhet.

Sodann  haben  Allerhöchstdieselben  den  Pfarrer  zu  Ramsla  mit  Ettersburg
Adjunkt  Gotthilf  Gottfried  Christian  Labes  zum  Pfarrer  zu  Oberrosla  bestätiget,
  dem  Waisen-Inspektor  Christian  Friedrich  Rieth  zu  Eisenach  neben
seinen  bisherigen  Funktionen  die  Stelle  eines  Rechnungsführers  bey  dem
Eisenach'schen  Predigerwitwen-Fiskus  verliehen,  und  den  Kammer-Laquey  Carl
Bauch  hierselbst  zum  Schloßvogt  zu  Belvedere  mit  dem  Range  eines
Hof-Offizianten  in  Gnaden  ernannt.

Bekanntmachungen.

I.  Se.  Durchlaucht,  der  Herr  Fürst  August  zu  Hohenlohe-Oehringen,
  hat  in  patriotischer  Förderung  der  von  der  Staatsregierung  durch
Gehalts-Firirung  aller  bey  den  unmittelbaren  Großherzoglichen  Behörden  angestellten
  Justiz  -Diener  eingeleiteten  Berbesserung  des  Gerichtswesens,  den  Justitiar
  Seines  Patrimonial-Gerichtes  zu  Oppurg  sofort  auf  einen  festen  Gehalt
zu  setzen  Sich  angelegen  seyn  lassen.

Auf  höchsten  Befehl  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  wird  dieser
rübmliche  Vorgang  hiermit  oöffentlich  bekannt  gemacht.

Weimar  den  9.  Dezember  1831.

Großherzoglich  Sächsische  Landesregierung.
von  Müller.

II.  Da  das  bey  Silbermann  in  Straßburg  früher  unter  dem  Titel  „das
konstitutionelle  Deutschland“  herausgekommene  Zeitblatt,  dessen  Versendung  und
Verbreitung  durch  den  Bundestagsbeschluß  vom  19.  vorigen  Monathes  in  allen
deutschen  Bundesstaaten  untersagt  worden,  gegemvärtig  unter  dem  veränderten
Titel  „Deutschland“  erscheint:  so  wird  auf  höchsten  Befehl  Sr.  Königlichen  Hoheit,
  des  Großherzogs,  die  am  22.  vorigen  Monathes  in  Nr.  21  des  Regierungs-Blattes
  unter  II.  erlassene  Bekanntmachung  wegen  verbotener  Einbringung  des
„konstitutionellen  Deutschlands“  in  das  hiesige  Großherzogthum  hiermit  auf  dasselb.,
  jetzt  unter  dem  Titel  „Deutschland“  erscheinende  Blatt  erstreckt.

Weimar  den  15.  Dezember  1831.

Großherzoglich  Sachsische  Landcsregierung.
von  Müller.