Volltext : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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fuͤr  jeden  einzelnen  einen  Groschen.  Wird  diese  Gebuͤhr  von  dem  Restanten
  nicht  sofort  erlegt:  so  ist  bey  der  Auswahl  des  Pfandes  darauf  Rücksicht
  zu  nehmen,  daß  durch  den  Verkauf  des  Pfandes  auch  der  Betrag  dieser
  Gebühr  erlangt  werde.
Weimar  am  14.  November  1831.
Großherzoglich  Sächsische  Landesregierung.
von  Müller.

IV.  Nachträglich  zu  dem  höchsten  Patente  wegen  Ausführung  des,  zwischen
  dem  Großherzogthume  einer  Seits  und  den  Kronen  Bayern  und  Württemberg,
  auch  den  Fürstenthömern  Hohenzollern-Hechingen  und  Hohenzollern-Sigmaringen
  anderer  Seits  abgeschlossenen  Handelsvertrages  vom  19.  August  dieses
Jahres  (Nr.  14  des  Regierungs-Blattes)  machen  wir  hiermit  bekannt,  daß  in
den  F.  10  dieses  Patents  bezeichneten  diesseitigen  Uebergangsorten  die  Impost-Einnahmen
  mit  der  Ertheilung  der,  bey  vorkommenden  Waaren-Transporten
  erforderlichen  Ausgangs=  oder  resp.  Eingangs-Bescheinigungen  von  Großherzoglichem
  Landschafts-Kollegium  beauftragt  worden  sind,  mit  Ausnahme  von
Kaltennordheim,  wo  der  dasige  Amts-Steuereinnehmer  dießfallsige
Anweisung  erhalten  hat.

Weimar  am  17.  November  1881.

Großherzoglich  Sachsische  Landesregierung.
von  Müller.

V.  Auf  höchsten  Befehl  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  wird
hierdurch  zur  allgemeinen  Nachachtung  öffentlich  bekannt  gemacht,  daß  unter  dem
9.  und  18.  dieses  Monathes  zwischen  dem  Großherzogthume  Sachsen
Weimar-Eisenach  und  dem  Fürstenthume  Schwarzburg-Rudolstadt
eine  Uebereinkunft  zu  Beförderung  der  Kriminal-Rechtspflege  abgeschlossen
  worden  ist,  welche  mit  der  in  Nr.  20  des  dießjahrigen  Regierungs-Blattes
abgedruckten,  mit  dem  Fürstenthume  Schwarzburg-Sondershausen  zu
Stande  gekommenen  Konvention  wörtlich  übereinstimmt.

Weimar  den  25.  November  1831.

Großherzoglich  Sachsische  Landesregierung.
von  Müller.