Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

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Unter Zuruͤckweisung auf die unter'm 24. Januar dieses Jahres erschienene 
Bekanntmachung wird dieses hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 7. Maͤrz 1832. 
Großherzoglich Sachsische Immediat = Kommission 
für das katholische Kirchen= und Schulwesen. 
C. von Conta. 
III. Da diejenigen Königlich Bayerschen und Königlich Württemberg'schen 
Gesetze, deren Kenntniß nach §. 15 des höchsten Patents wegen Ausführung des, 
zwischen dem hiesigen Großherzogthume einer Seits und den Kronen Bayern 
und Württemberg, auch den Fürstenthümern Hohenzollern Sigmaringen und 
Hohenzollern Hechingen andrer Seits abgeschlossenen Handelsvertrages vom 19. 
August vorigen Jahres (Nr. 14 des Regierungs-Blattes) wesentlich ist, nur in 
geringerer Zahl von Exemplaren beygebracht und deßhalb nur die diesseitigen 
Grenzbehörden vorerst damit haben versehen werden können: so werden sämmt- 
liche Justiz-Behörden des hiesigen Regierungs-Bezirks für die ohnehin wohl 
nur sehr selten vorkommenden Falle, daß sie von einer Königlich Bayerschen oder 
Württemberg'schen 2c. Behörde in Zollsachen mit Bezug auf den obgedachten Han- 
delsvertrag requirirt werden sollten, hiermit autorisirt und angewiesen: bey der 
requirirenden Königlich Bayerschen oder Königlich Württemberg'schen Behörde 
jedes Mahl die Nachweisung und Mittheilung der einschlagenden zollgesetzlichen 
Vorschrift zu beantragen und bey etwa eintretendem Bedenken sich demnachst von 
dem Großherzoglichen Landschafts-Kollegium allhier nähere Instruktion und Mit- 
theilung eines vollständigen Eremplars der Gesetze zur Einsicht zu erbitten. 
Weimar am 13. März 1832. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Miüller. 
IV. Nachdem dem zeitherigen Regierungs = Akzessisten Franz Adelbert 
Kuhn allhier die Amts-Advokatur ertheilt, derselbe heute verpflichtet und ihm 
der Wohnsicz in hiesiger Stadt angewiesen worden ist: so wird dieses hiermit 
öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 22. März 1832. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller.
	        
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