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In h a l t. Nezienngs- E
lattes. [machung
3.
Zeitblätter — nachbenannte sind im Nahmen und aus Autori-
tät der deutschen Bundesversammlung in allen deutschen Bundes-
staaten unterdruckt und verbothen und es werden deren Redak-
teurs binnen fünf Jahren in keinem Bundesstaate hey der Redak-
tion einer ähnlichen Schrift zugelassen:
und I). Franz Stromaier . . .
d)derWestbothe-Redakteur:l).Siebeupfeifer· . 14.
e) die allgemeinen politischen Annalen — Redakteur:
C. von Rottek . . . . . . .
k)diedeutscheallgemeineZeitung-Redakteur-CA.
Mebold . . . . . . . .
g) die deutsche Tribuͤne — Rebakteur: D. Wirth . 14.
h) die neuen Zeitschwingen — Redakteur: Gustav Oehle!. 66. LI. V.
Zeitschwingen — die neuen — eine Zeitschrist.
Siehe Zeitbläátter.
JZeitung — Weimar'sche — Errichtung einer solchen vom 1.
April 1832 an unter einer besondern Redaktion, getrennt von der
Redaktion des Regierungs-Blattes, bestehend aus zwey Abthei-
lungen, der eigentlichen Zeitung und der Beylage, wogegen von
jenem Zeitpunkte an das bisherige offizielle Weimar'sche Wochen-
blatt aufhört. Der Druck und die Ausgabe derselben erfolgen
wöchentlich zwey Nahl, Dinstags und Freitags, Mittwochs und
Sonnabends. Diesfallsige Verordnung vom 2. März 1832 (vergl.
das Patent wegen Errichtung eines offiziellen Wochenblattes vom
17. Dezember 1810)) . .,. . . , 11—18. I.
a) der Freysinnige — Redakteurs: Friedrich Wagner und 72. II.
Kandidat Giehhn 175—7.120
b) der Volksfreund — Redakteur: Joseph Meyer zu Hild= 75—77. 1.B.1.2.
burghausen 232. V.
c) der Wächter am Rhein — Redakteurs?: Franz Schlund? 72. NI.
' . . 75—77.1.c.
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Vorstehendes Repertorium ist in Folge Nr. 7 des bey Einführung des Großherzog.
lichen Regierungs-Blattes erschlenenen höchsten Patentes vom 18. März 1817 und gemaͤß
Nr. 4 der bey Errichtung der Weimar'schen Zeitung erlassenen Verordnung vom 2. Maͤrz
1832 gefertiget und abgedruckt worden.
Weimar den 31. Dezember 1832.
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes.
Ernst Müller.