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1) Buͤchern und Landkarten,
2) Getreide,
3) groben Holzwaaren,
4) Theer und Pech,
5) gemeinen Topferwaaren,
6) Schlachtvieh, —
munmehr auch über das Neben-Zollamt 1ster Ordnung zu Kammerforst ge-
stattet worden.
Es wird dieses hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 2. Oktober 1832.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.
III. Die zweyte Adjunktur der Schulaufsicht in der Diözes Mellingen ist
dem Pfarrer Christian Carl Wölfer zu Umpferstedt verliehen und demselben
die Aufsicht über die Schulen zu Buchfarth, Hammerstedt, Lehnstedt und. Vol-
lersroda übertragen worden; welches hiermit zur Nachricht und Beachtung öffent-
lich bekannt gemacht wird.
Weimar den 9. Dktober 1832.
Großherzoglich Süächsisches Ober-Konsistorium.
Percer.
VI. Mehre Justiz-Unterbehörden unsers Bereichs sind zeither den Anord-
nungen unserer Bekanntmachung vom 8. Okkober 1830 (Reg. Blatt Nr. 20. III.
S. 110 f.) in so fern nicht nachgekommen, als sie sich weder zu den Kosten-
verzeichnissen, noch zu den Quittungen gedruckter Netze bedienen und neben
der Liquidation dem Zahlungspflichtigen bey erfolgter Total-Zahlung eine deson-
dere Quittung gar nicht aushändigen lassen.
Wir nehmen daher Veranlassung, die genaue Befolgung der in dem ange-
zogenen Publikandum unter Nr. 5 und 6 gegebenen Vorschriften hierdurch mit
dem Bemerken in Erinnerung zu bringen, daß jede künftig vorkommende Nicht-
beachtung derselben mit der dort gedrohten Strafe von fünf Thalern unnach-
sichtlich geahndet werden wird.
Weimar den 19. November 1832.
Großherzoglich Süchsische Landesregierung.
von Müller.