Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blatl.
Nummer 6. Den 14. May 1833.
Bekanntmachung.
Nachdem die nachgenannten, mit Zustimmung des zuleht versammelt gewese-
nen getreuen Landtages beschlossenen neuen Gesetze, als:
I. über die Erbfolge ohne Testament und Vertrag,
II. uber die Aufhebung des s. g. Hennebergischen Rechtes,
III. über die Heimathsverhälenisse,
W. zur Verbesserung des Prozeß-Verfahrens,
V. über die Besetzung der Gerichtsbank,
VI. über die Gebühren der Sachwalter,
VII. zur Entscheidung einiger Rechtsfragen,
VIII. über die Einschätzung des Feldgewerbes bey der dlrekten Besteuerung,
IX. zu Sicherstellung des Eigenthums an den auf den Inhaber lautenden
X.
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Staats-Schuldurkunden des Großherzogthumes,
über die bey Errichtung von Fideikommissen und ähnlichen Stiftungen
zu beobachtende Form,
Xl. die Verbürgung der Frauen betreffend,
XII. über Aufhebung der Gütergemeinschaft unter Eheleuten,
XIII. vas Verfahren bey Uebertragung des Eigenthums an Immobilien be-
treffend,
. über Ernährungsverträge,
XV. landständische Wahlordnung,
XVI allgemeine Sportel= und Gebühren-Tare für die Gerichts= und Ver-
waltungsbehörden,
XVII. Nachtrag zur Judenordnung vom 20. Juny 1823,
XVIII. Juden-Gottesdienst -Ordnung,