Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regiekungs-Blall. 
Nummer 8. Den 7. Juny 1833. 
  
  
IV. 
Gesetz 
zur 
Abkürzung und Verbesserung des Prozeß-Verfahrens. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meifen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Um das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf 
angemessene Weise abzukürzen und die Abschließung von Vergleichen zu be- 
fördern, sowie in der Absicht, bey der Verschiedenheit der in den einzelnen 
Gebiethstheilen bestehenden Prozeß-Vorschriften eine gleichförmige Prozeß- 
Gesetzgebung im Ganzen vorzubereiten, verordnen Wir, unter verfassungs- 
mäßiger Zustimmung des getreuen Landtages, für alle Theile des Großher= 
zogthumes Folgendes: 
S 1. 
Das Verfahren in so genannten Sätzen (von Mund aus in die Fe- 2# 
der) ist bey allen Gerichtsstellen und in jeder Art und Lage des Prozesses, 
1 
Allsemeine 
immun- 
gen.
	        
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