Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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wideriegt. werde, ingleichen Schriften im Haupt-an. a 
verfahren und Eingaben an die höchste Behörde, " 
b) Interventions= und Litisdenunciations-Schriften, 
c) Gutachten, 
d) feyerliche Vertheidigungöschriften, 
von jedem vollgeschriebenen Bogen der Reinschrift16 
und so nach Verhältniß der Seitenzahl weniger; 
wobey aber unnöthigerweise gelieferte Pro- 
zeß= Geschichte außer Berücksichtigung zu lassen. 
Der erste Bogen bey Rechtsmitteln darf jedoch 
mit 16 gr. angesetzt werden. 
Der Gesammtansatz darf nie übersteigen 
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ar. Ithl. ar. 
  
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E—— 
  
bey a — 2 22 — 22 2 2222 — 16 4— 
bey b " " 4 0 O " " "4 " —16 2— 
bey 0 2— 222 2 22 22 2 22 —16 12.— 
bey d - " " " 2222 .). T IT 5 
Defensional= Artikel, 
Beweis. 
Defensions-Schriften: 
a) feyerliche, 
s. Deduktions-Schriften; 
b) andere, 
s. schriftliche Eingaben. 
Denunciation, 
s. schriftliche Eingaben. 
Erscheinen vor einer Behörde, 
s. Verhandlungen. 
Erceptions= und Einlassungs-Schrift, 
s. Deduktions-Schriften. 
Erpedition, 
s. Verhandlungen. 
Fragstücke, für jedes zur Sache gehörige, statthafte 
und nicht überflüssige besondere Fragstück 
Der Gesammtansatz darf jedoch nicht übersteigen 3— 
Gelder, Empfangnahme und Ablieferung oder Auszah- 
lung, für alles zusammen, folglich mit Einschuß 
  
  
  
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