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I. II. III.
Klasse.Klasse. Klasse.
tol. gr. #thl. gr. bl. er.
der Zahlgebühren, der Abwartung des etwaigen Aus-
zahlungs-Termines und der Wege im Wohnorte, der
Quittungs-Ausstellung und Rechnungslegung, ingleichen
der dabey geschriebenen Briefe, lediglich mit Ausschluß
der baren Auslagen für das Packen und den Trans-
port, sowie der Gebühren und Verlage für etwa
nothwendige Reisen:
1) wenn das Geld im Ganzen, oder doch in nicht mehr
als drey Posten eingenommen und eben so wieder
ausgezahlt oder abgeliefert wird:
a) bey Summen bis zu 100 thlrn, einschlüssig
2 Groschen vom Thaler,
jedoch nicht über 1 Thlr.,
b) bey größern Summen 3/4 Prozent,
jedoch wenigstens 1 thlr. 12 gr.
2) Wird das Geld zwar im Ganzen oder doch in
nicht mehr als drey Posten eingenommen, dagegen
im Einzelnen — d. h. in mehr als drey Posten
— ausgezahlt oder abgeliefert, oder aber im um-
gekehrten Falle:
a) bey Summen bis zu 100 thlrn. einschlüssig
5 Groschen vom Thaler,
doch nicht über 1 thlr. 12 gr.,
b) bey größeren Summen 1 Prozent,
jedoch wenigstens 2 thlr.
3) Wird das Geld im Einzelnen — nähmlich in mehr
als drey Posten — eingenommen und auch so
wieder ausgezahlt oder abgeliefert:
a) bey Summen bis zu 100 thlrn, einschlüssig
4 Groschen vom Thaler,
jedoch nicht über 2 thlr.,
b) bey größeren Summen 1,1/2 Prozent,
jedoch wenigstens 3 thlr.
Anmerkung 1.
Ausnahmsweise findet der besondere Ansatz für Ter-
mins-Abwartung oder Verhandlung auch bey Gelder-
bebungen oder Auszahlungen noch Statt, wenn die