formation nicht angesetzt werden darf — sobald
eine muͤhsame Durchsicht von Urkunden,
oder Erkundigung nach Zeugen und an-
deren Beweismitteln, oder eine um-
ständliche Rücksprache über faktische
Umstände erforderlich ist, mit Einschluß der dies-
falls zu machenden Wege innerhalb des Wohnortes
bis
Jedoch ist ein diesfallsiger Ansatz in Prozeß-Sachen
nur höchstens drey Mahl statthaft.
Interventions-Schrift,
s. Deduktions-Schriften.
Klagen:
1) schriftliche
Erfordert die Sache einen weitläuftigeren Klagevor-
trag, so daß derselbe einen vollgeschriebenen Bo-
gen übersteigt: so ist für jeden folgenden Bogen
nochh
und so nach Verhältniß der Seitenzahl weniger,
jedoch im Ganzen nie üüer
anzusetzen.
2) Mümdlich angebrachte,
s. Verhandlungen.
Liquidation der Deserviten und Verläge und deren
mündliche oder schriftliche Ueberreichung zur Feststel-
lung: für jede Seite einschlüssig der Schreibgebühr
Liquidation in Konkursen,
s. Klagen.
Liquidum, insofern es abgesondert gefertiget und über-
geben wird und nicht bloß in Deserviten besteht,
s. Rechnungen.
Litisdenunciations-Schrift,
s. Deduktions-Schriften.
Prokuratur- Gebühren bey Geldgeschäften, dafern
nicht ein Anderes vertragsweise festgefetzt ist, für
alle dabey vorkommende Bemühungen zu-
sammen,
J.
Klasse.
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thk. 1gr.
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