Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Beylage E. 
Spezielle Vollmacht. 
Rittergut Kreise. 
Ich, der unterschriedene „Besitzer huns Rittergutes, wünsche die Herren 
auf 
Rittergutsbesitzer in meinem Kreise, zu (enpptiibichen Abgeordneten und be- 
züglich Stellvertretern für die nächste Landtags-Periode erwählt zu sehen. 
Da ich aber verhindert bin, in dem von Großherzoglicher Landesregie- 
rung zum Wahltage bestimmten Termine personlich zu erscheinen: so ertheile 
ich dem Herrn 
auf durch diese Urkunde Vollmacht, 
für mich und in meinem Nahmen oben genannte, von mir eigenhändig ein- 
getragene Rittergutöbesitzer zum Protokolle zu benennen. 
Ich ertheile zugleich meinem Herrn Bevollmächtigten die Befugniß, diese 
Vollmacht auf einen anderen Rittergutsbesiher meines Kreises zu übertragen. 
Und geschähe es, daß die von mir in dieser Vollmacht bezeichneten Herren 
Rittergutöbesiber die Wahl ablehnten: so soll mein unmittelbarer oder mit- 
telbarer Bevollmächtigter befugt seyn, andere Rittergutsbesitzer des Kreises 
für mich ergänzend zu wählen. Zu Bekräftigung dessen habe ich diese Ur- 
kunde eigenhändig unterschricben und mit meinem Petschafte besiegelt. 
So geschehen den 
Uebertragung dieser Vollmacht. 
Ich übertrage die vorstehende Vollmacht dem Herrn 
auf 
So geschehen den 
Bemerkung. Der Nahme des Bevollmächtigten muß von dem Vollmachtgeber eigenhn- 
dig in die Vollmacht geschrieben werden, und eben so der Nahme des Substitu= 
ten eigenhändig von dem, welcher die Vollmacht überträgt.
	        
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