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16) Berichte der Landes-Kollegien und beauftragter Mit-
glieder derselben, sowie der Immediat-Kommissionen, 1 thlr. — gr.
mit Ausnahme zu Nr. 15 und 16, der bloßen An-
zeige= oder Begleitungsberichte, für die nur —. 8 „
anzusetzen ist.
Bestellungsscheine für Konkurs-Kuratoren, oder Kon-
kurs = Sequester, 1bwesenheitspormänder und Erb-
schaftsvertreter . . . . 1. —
andere Vormundschaftsscheine . . . .-——-12-
· (suheubugens§4Nr.4.),
Anmerkung.
Wenn fuͤr mehre Pflegebefohlene nur Ein ge-
meinschaftlicher Vormund bestellt wird: so ist
auch nur Ein Vormundschaftsschein auszufertigen,
es sey denn, daß besondere Umstaͤnde ein Ande-
res noͤthig machen.
Abnahme eines Eides oder feyerlichen Angelöbnisses
an Eidesstatt (versteht sich außer dem Drotokoll-
Ansatze) . . 8
Bey Vormundschaftsverpflichtungen. ist hierdurch
auch die Eintragung in das Vormundschaftsbuch be-
ahlt.
Die Verpflichtung der Geschlechtsvormünder ist ganz
frey und selbst die Niederschrift dieser Verpflichtung,
wenn sie bloß nebenher bey einer anderen Verhand-
lung erfolgt.
Eidesformeln, die vor Abnahme des Eides schriftlich
mitgetheilt werden, für jedes Blatt . —--k
Reskripte, wodurch der erste Auftrag zur Behand-
lung einer ganzen Sache ertheilet wird 1. — ß.
Unmittelbare landesfürstliche Reskripte, die in privi-
legien-, Konzessions-, Innungs= und Gnadensachen
Etwas gewähren, 1.- —
Restripte oder andere Verfügungen der Landes- Di-
rektion, worin innerhalb ihres Wirkungskreises eine
Entscheidung über streitige. Privat- Verhaͤltnise ausae-
sprochen wird, . . — -16 —
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