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Zu 8. durch die Abtretung des Großherzoglich Weimar'schen Theils an Dien-
städt, dieser ganz im Altenburg'schen Amte Orlamunde liegende Ort durchaus
Altenburgisch.
Dieser Antbeil besteht aus 18 Häusern, 50 ledigen Grundstücken, 4 Bau-
stellen und dem dazu gehörigen Lande. Die Unterthanen sind Patrimonial=
Untersassen der im Kreise Ziegenruck des Königreichs Preußen gelegenen
Hauptgüter
a. Burg Rahnis,
b. Brandenstein, 6
wegen deren die Gerichtsbarkeit, Lehen und Zinsen und die Besitzer, die
von Breitenbauch, als Vasallen dem Herzogthume Altenburg unbedingt über-
wiesen werden, aber für dic erste Beleihung nichts zahlen sollen, eben so
wenig deren Justitiare für die erste Erbhuldigung,
c. und Untersassen des Fürstlich Hohenloheschen Gerichts Oppurg, wegen de-
ren in Bezug auf Gerichtsbarkeit der Vorbehalt eintritt, welcher oben K.
IV. Nr. 10 a. im Allgemeinen bedungen worden ist;
Zu 9. Diese zwey Häuser lagen in dem Altenburg'schen Dorfe Linda, Amts
Ronneburg, ganz vereinzelt und gaben wegen Hoheit, Polizeny und Ober-Ge-
richtsbarkeit immerwährenden Anlaß zu gegenseitigen Ansprüchen. Durch ihre
Abtretung wird Linda ein ganz geschlossenes Altenburg'sches Dorf. Nur die
Frohnen dieser bisherigen Weimar'schen Unterthanen in Weimar werden Wei-
mar und zwar ganz in derselben Weise, wie die Frohnen zu Bobeck vorbe-
Palten, bis sie verfassungsmäßig gegen Entschädigung abgelöst werden, insoweit
ihre Ratur dieses erlaubt. Auch wegen der Art und Weise, wie diese Ablö-
sung zu bewirken, soll Statt finden, was bey Bobeck bedungen ward.
Ju 10. Das Rittergut Unterrenthendorf wurde 1715 von Christian Alörecht
umd Johann Christoph von Mensebach an Heinrich Dietrich von Oebschelwitz
als Mann= und Weiberlehen verkauft; eben so wurden die strittigen fünf Häu=
ser zu Hellborn — s. Nr. 11 dieses §. — von einem von Jenisch an denselben
Oebschelwitz 1708 schon verdußert, so daß also diese fünf Häuser zum unstrittig
Weimar'schen Rittergute Oberrenthendorf gehören, da der Käufer Unterrenthen-
dorf erst 1715 erwarb, was auch ein Dokument vom 29. Januar 1671 be-
sogt. Die alten Lehenbriefe über Unterrenthendorf reden blos von Zinsleuten,
Jagden, Lehen, zinsbaren Stücken, Gerichten, Fischbach und Triften. Ritter-
gutsgebäude giebt es nicht in Unterrenthenderf.
Die geistlichen Grundstücke liegen in Einem Zuge zwischen den Fluren
Ober= und uUnterrenthendorf, die Pfarrey, Kirche und Schule aber in Unterren-