bis 1000 thlr. einschlüssi . 6 thlr. 12 gr.
bis 2000 = 8 — 6
von 2000 thlrn. an tritt fuͤr jedes volle 1000 tbrr.
noch hinu . . . . 1. — =
bbb) Enderkenntnisse,
wenn der Klagegegenstand beträgt:
bis 100 thlr. einschlüssig, § . 2 —
bis 200 = * O " ½ 5. —
bis 500 · 4 ½ i 4 6 "- 12 =
bis 1000 - 2 r-ld · * - 8 —
bis 2000 = . . 10 —
von da an tritt für iedes volle 1000 thlr. noch 1 —
hinzu.
bb) bey unschátbaren Klagegegenständen:
aun) Zwischen= oder Kontumazial-Erkenntnisse 8 —
bis 3 —
bbb) Enderkenntnisse 6% . 5 —
bis 10 — =
Anmerkung. D
1) In Ehespruchs= und Eheirrungs-Angelegenheiten
sind stets nur die niedrigsten Ansätze zu liquidiren.
2) So oft einem Erkenntnisse Ediktalien voraus-
gegangen, erhöhet sich der Ansatz unm 2 — =
Es versteht ssich, daß die Gebühren für Ein-
rückung der Ediktalien in öffentliche Blätter nicht
von der Erkenntnißsportel umfaßt soudern als
Verlag aufgerechnet werden.
##.33.
Den unschätzbaren Gegenständen sollen hinsichtlich der Erkennknifsportel
nahmentlich auch beygezählt werden: die Kontumazial-Bescheide in Konkurs-
Sachen, Prozesse über die Rechtswohrthat der Vermögensabtretung, über die
Amortisation verlorener Dokumente oder eingetragener Forderungen, über den
Aufruf unbekannter Prätendenten oder über Todeserklärungen, über Wieder-
einsetzung in den vorigen Stand wegen Vernachlássigung der Amwälte, in-
gleichen diesenigen, die zwar einen zu Geld schätzbaren Gegenstand betreffen,
mobey es aber weder streitig ist, wie viel derselbe bekrage, noch wem er
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