Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

bis 1000 thlr. einschlüssi . 6 thlr. 12 gr. 
bis 2000 = 8 — 6 
von 2000 thlrn. an tritt fuͤr jedes volle 1000 tbrr. 
noch hinu . . . . 1. — = 
bbb) Enderkenntnisse, 
wenn der Klagegegenstand beträgt: 
bis 100 thlr. einschlüssig, § . 2 — 
bis 200 = * O " ½ 5. — 
bis 500 · 4 ½ i 4 6 "- 12 = 
bis 1000 - 2 r-ld · * - 8 — 
bis 2000 = . . 10 — 
von da an tritt für iedes volle 1000 thlr. noch 1 — 
hinzu. 
bb) bey unschátbaren Klagegegenständen: 
aun) Zwischen= oder Kontumazial-Erkenntnisse 8 — 
bis 3 — 
bbb) Enderkenntnisse 6% . 5 — 
bis 10 — = 
Anmerkung. D 
1) In Ehespruchs= und Eheirrungs-Angelegenheiten 
sind stets nur die niedrigsten Ansätze zu liquidiren. 
2) So oft einem Erkenntnisse Ediktalien voraus- 
gegangen, erhöhet sich der Ansatz unm 2 — = 
Es versteht ssich, daß die Gebühren für Ein- 
rückung der Ediktalien in öffentliche Blätter nicht 
von der Erkenntnißsportel umfaßt soudern als 
Verlag aufgerechnet werden. 
##.33. 
Den unschätzbaren Gegenständen sollen hinsichtlich der Erkennknifsportel 
nahmentlich auch beygezählt werden: die Kontumazial-Bescheide in Konkurs- 
Sachen, Prozesse über die Rechtswohrthat der Vermögensabtretung, über die 
Amortisation verlorener Dokumente oder eingetragener Forderungen, über den 
Aufruf unbekannter Prätendenten oder über Todeserklärungen, über Wieder- 
einsetzung in den vorigen Stand wegen Vernachlássigung der Amwälte, in- 
gleichen diesenigen, die zwar einen zu Geld schätzbaren Gegenstand betreffen, 
mobey es aber weder streitig ist, wie viel derselbe bekrage, noch wem er 
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