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Dauert die Abwesenheit zwar über Nacht, doch nicht uͤber
Mittag des anderen Tages: so erhöhet sich der Diäten-
Ansatz des vorigen Tages
für den Vorstand um . . . ..
fürdenAktuarum.. . . . .-—-8-
Anmerkung 1.
Wird das Gescháft mit Einschluß des Hinwegs und des Herwegs in-
nerhalb drey Stunden beendet: so findet gar kein Diäten-Ansatz,
umd wenn es zwar länger, aber nicht über fünf Stunden dauert,
nur der halbe Diäten-Ansatz Statt. Dasselbe gilt bey gleichwohl
mehr als fünfstündiger Abwesenheit, wenn sie erst Nachmittags be-
ginnt und noch am selbigen Tage endet.
Anmerkung 2.
Werden mehre auswärtige Amtsöhandlungen in verschiedenen Angelegen-
heiten dergestalt vorgenommen, daß nicht erst nach Hause zurückge-
kehrt werden kann: so sind die Diäten eines ganzen Tages unter
die verschiedenen Angelegenheiten verhältnißmäßig zu vertheilen.
Dasselbe g'lt auch hinsichtlich der Transportkosten G. 104).
Anmerkung 3.
Ausnahmsweise finden auch innerhalb der Flur des Wohnortes der
Behörde Diäten Statt bey Flurzügen und weitlauftigen Grenz-Re-
gulirungen.
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Bey den Oberteboͤltn und ihren JZugehörigen, ingleichen bey dem Militär und
der höberen Großherzoglichen Hof-Dienerschaft.
g. 100.
1) Staats-Minister, Geheimeräthe, Kanzlar, Präsiden-
ten, ingleichen Ober-Hofchargen und Generale 5 thlr. — gr.
Vice-Kanzlar, Vice-Präsidenten und Direktoren von
Landes-Kollegien, Hofmarschälle, Obristen. . 4-—-
Mitglieder von Landes-Kollegien, ingleichen vom
Hofmarschall-Amte und vom Hofstall-Amte, Leibärzte,
geheime Referendarien, Ober-Forstmeister, Ober-Forst-
rathe, Schloß-Hauptleute, Reise-Marschälle, Reise-
Stallmeister, Kammerherren, Kammerjunker, Obrist-
Lieutenants, Majors, General= -AMdjutanten und Haupt-
leute erster Klasse .. . 8 . 3 —
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