Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

  
Nummer 
Paragraph. odg duch- 
Auszüge oder Ertrakte aus den Akten. . ... . . 19. 10. 
Auszuge aus den Rechnunggen 123. — 
B. 
Bauossizianten= Gebühren in Privat- Angelegenbeiten . · . 142. —. 
Besehle, mündliche, werden nicht liquidirt . . . . 4. 14. 
Beglaubigungen Vidimationen) . . . . . . 19. 11. 
und in geringsügigen. bechtuchen . . . 23. 4. 
Begnadigungen . . . . .. 92. . 
Venachrichiungen 
1) in geringsügigen Rechtssachen . . . . 23. 5. 
2) in minderwichligen . . . . . . . 27. 4. 
3) in wichtigen . . . . . . 31. 6. 
4) in anderen Angelegenheiten . . . . . . . 19. 8. 
Berichte: 
1) in nicht prozessualischen und in Abministrativ- Angelegenheiten 19. 15, 16. 
2) in Untersuchungs- Sachen 20. „8. 
3) in geringfuͤgigen Rechtssachen . . . 23. 2. 
4) in minderwichtigen Rechtssachen . . . . 27. 5. 
5) in wichtigen Rechtssachen . . «. . st. 5. 
Bescheide f. Erkenntnisse. 
Besichtigungen s. Verrichtungs-Gebühren. 
Bestatigungen 
1) von Käufen, Tauschen, Schenkungen und anderen Verträgen und 
Rechtstiteln, wodurch das Eigenthum üubergeht oder wodurch eine 
zu Geld anschlagbare Servitut bestellt oder ausgehoben wird 44 1—22. 
2) von Mieth= und Pachtverträgen. . . . .52—55. — 
3) von Dienst- oder Arbeitsvertraͤgen . . . . 56. — 
4) von Verpfändungen (Konsensen) . ..57—66 —- 
5) von Bürgschaften, Bemeialonen und Kautionen . . 63. — 
6) eines Privat-Vereins . . . 81. — 
7) der Stadtphysiker . 88. 7. 
8) der Patrimonial= Geridtzdir e iore . . 88. 8. 
9) der Geistlichen . . 88. 9. 
10) der Schullehrer · · . . . 88. 10. 
11) der Bürgermeister, Stodischre ben, Kämmerepverwalter und Naths= 
beysitzer " " 6 " " " s 88. 14—16. 
12) von Innungs-= Artikeln. . . 89. 3. 
13) der Stadt= und Dorfordnungen. 19. 8. 9 
14) einer Adoption 92. b. 
15) einer Eheberedung, Emanzipation, Einkindschaftung und erden 
Verträge, die der Werthstaxe nicht unterliegen . 19. 28. 
Bestellung: 
1) eines Kriminalgerichts-Physikus . 88. 7. 
2) eines Kollaborakors oder Pfarr= Substituten . 88. 11. 
3) eines Kirchners oder Organisten, der nicht zugieich Schulieh 
rer ist . . 88. 12. 
  
 
	        
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