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Diese Bestimmung gilt auch fuͤr jeden andern Tag, wo aus der Thorah
verlesen wird.
Der bisherige Segen (Mi schcherach) für Einzelne findet nicht mehr
Statt; anstatt desselben wird ein allgemeiner Segen vom Vorbeter ge-
sprochen. Nur für Kranke und Wöchnerinnen soll der bisherige Segen (Mi
scheberach) erlaubt seyn.
Das Ichi #mazon-Gebet nach dem Vorlesen der Thorah wird nicht
mehr gesprochen.
Vesper-Gebet (Mincha).
Aschre und Thehillah ledavid wie des Morgens.
Kadisch.
Die achtzehen Benedeiungen gleich lant.
Thachnun leise. Aber das Gebet Schomer Jisrael ist nicht mehr gestattet.
Wannachnu lo nedah.
Kadisch.
Abendgebet (Maarib).
Wehuh rachum, Er, der Barmherzige.
Ahubath olam.
Schemah wie des Morgens.
Emeth wecmunnh.
Haschkibenu „baß o Ewiger uns ruhig niederlegen“ von da bis „und alle
deine Geschöpfe regierest Mansaw)“ leise.
Die achtzehen Benedeiungen leise.
Kadisch.
e 1 der Leidtragenden (Jathom) wie des Morgens.
Am Neumondstage
wird des Morgens, wie gewöhnlich, bis nach den achtzehen Benedeiungen
gebetet. Nur nach Waidubber das Ubrasche chodschechem und nach
Rezch das Jaalch wejabo eingeschaltet. Nach den achtzehen Benedeiungen
wird das Hallel gebetet und aus der Gesetzesrolle (Thorah) gelesen. Dann
Aschre ubah lezion.
Das halbe Kadisch.
Das Mussaph-Gebet.
Kadisch
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