Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Alenu.

Kadisch  der  Leidtragenden  (Jathom).
Das  Vesper=  und  Abend-Gebet,  wie  in  den  Wochentagen,  nur  nach  Rezeb
das  Jualeh  wejabo  und  kein  Thachmun.

An  den  acht  Weihetagen  (Chanukah)
wird  wie  an  den  Wochentagen  gebetet.  Nur  wird  vor  Weal  cullam  das
Al  hannissim  eingeschaltet,  und  des  Morgens  nach  den  achtzehen  Benedeiungen
  das  ganze  Hallel  gesagt  und  aus  der  Thorah  verlesen.

Am  Peurim  Feste.
Abendgebet.

Bis  nach  den  achtzehen  Benedeiungen,  wie  an  den  Wochentagen;  nur
vor  Weal  cullam  das  Al  hannissim.
Kadisch.
Das  Buch  Esther  sowie  der  Segensspruch  hierüber  in  hebräischer  Sprache.
Die  Gebete  nach  demselben  in  deutscher  Sprache.
Wenthah  kadosch  leise.
Kadisch.
Alenu.
Kadisch  der  Leidtragenden  (Jathom).

Morgengebet
wie  an  den  Wochentagen;  nur  das  Al  hannissim.  Nach  den  achtzehen  Benedeiungen
  wird  aus  der  Thornh  gelesen,  dann  das  Buch  Esther,  wie  des
Abends,  jedoch  mit  sofortiger  Wiederholung  in  deutscher  Sprache.

Die  bisher  üblich  gewesenen  Pijutim  oder  Keroboth  werden  nicht
gesagt.
Vesper-Gebet.

Wie  an  den  Wochentagen.  Nur  das  Al  hannissim  und  kein  Thachnun.

An  den  Fasttagen
wird  wie  an  den  Wochentagen  gebetet,  nur  in  Schemah  kolenu  das  Gebet
Anenu  (Erhöre  uns  o  Ewigerl)  eingeschaltet  und  aus  der  Thornh  verlesen.
Die  bisherigen  Bußgebete  (Sclichoth)  werden  nicht  gesagt.
An  den  Bußtagen  vor  dem  Neujahre  und  zwischen  dem  Neujahre  und
Versöhnungstage
werden  nur  folgende  Früh=  und  Buß-Gebete  (Selichoth)  gebetet: