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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blakl.
Nummer 23. Den 6. Dezember 1838.
Ministerial-Bekanntmachung.
Zwischen dem Großherzogthume Sachsen Weimar-Eisenach einerseits und
der Krone Preußen und mehren anderen deutschen Staaten andererseits sind un-
ter dem 10. und 11. May dieses Jahres mehre Staatsverträge zu Errichtung
eines Thüringischen Zoll= und Handelsvereines und wegen Anschließung des Thuͤ-
ringischen Zoll= und Handelsvereines an eine größere deutsche Verbindung des-
selben Zweckes abgeschlossen worden, welchen zu Folge das Großherzogthum Sach-
sen Weimar = Eisenach mit dem 1. Januar 1834 in jene Gemeinschaft tre-
ten wird.
Nachdem mun die Großherzoglichen Ratifikations= Urkunden gegen die aller-
höchsten Ratifikations-Urkunden Seiner Majestät des Königs von Preußen und
gegen die der übrigen paciscirenden Staaten jüngsthin zu Berlin von den hierzu
allerseits Bevollmächtigten ausgewechselt worden: so werden diese Verträge ihrem
Inhalte nach, auf allergnddigsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, zu Jedermanns Kenntniß und zur Nachachtung aller Großherzoglich
Saächsischen Behörden und Unterthanen in Nachstehendem bekannt gemacht.
Weimar den 1. Dezember 1833.
Großherzoglich Sächsisches Ministerium der
auswärtigen Angelegenheiten.
C. W. Freyherr von Fritsch.
vdt. Ernst Muͤller.