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Seine Durchlaucht, der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchst-Ihren wirklichen geheimen Rath, Minister und Kammer-Präsiden=
ten Carl Johann Ernst Edler von Braun, Kommandeur des Kö-
niglich Saächsischen Civil-Verdienstordens und des Großherzoglich Sachsi-
schen Hausordens vom weißen Falken, Ritter des Ordens der Königlich
Württemberg'schen Krone:
Seine Durchlaucht, der Herzog von Sachsen Coburg-Gotha:
Höchst-Ihren Kammerherrn und Minister-Residenten am Königlich Preußi-
schen Hofe, den Obrist-Lieutenant Otto Wilhelm Carl von
Röder;
Seine Durchlauchk, der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen:
Höchst-Ihren Kammer-Präsidenten Carl Friedrich Wilhelm von
Weise, Ritter des Koniglich Preußischen rothen Adlerordens dritter
Klasse;
Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchst-Ihren Ober-Stallmeister Friedrich Wilhelm von Vitz-
lebenz;
Seine Durchlaucht, der Furst von Reuß-Schleitz,
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß-Greitz,
Seine Durchlaucht, der Fürst vnd Reuß-Lobenstein und Ebersdorf:
Höchst-Ihren Kanzlar, Regierungs= und Konsistorial-Präsidenten Gustav
Adolph von Strauch, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-
ordens dritter Klasse und des Königlich Sächsischen Civil-Verdienstordens;
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgender
Vertrag abgeschlossen worden ist.
Artikel 1.
Die Königlich Preußischen Landestheile Stadt und Landkreis Erfurt nebst
den Kreisen Schleusingen und Ziegenrück, der Kurfarstlich Hessische Kreis