Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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die eingeleiteten Verhandlungen nicht erledigt werden koͤnnen, indem die Zensiten, 
welche diesen, seit langen Jahren ungangbaren Zins zu geben haͤtten, nicht ha- 
ben ermittelt werden koͤnnen und Großherzogliche Kammer in Weimar bey der 
Konferenz am 29. November 1824 ihre diesfallsigen Anspruͤche zur rechtlichen 
Ausfuͤhrung sich blos vorbehalten hat, welche hiermit nochmahls vorbehalten 
werden. 
3) Von gegenwärtigem Staatsvertrage bleibt ferner ausgeschlossen: die strit- 
tige Wüstung Jagerödorf, welche von Weimar als Pertinenz des Rittergutes 
Pösen, Amtes Jena, von Altenburg aber ebenfalls als Gebiethstheil des Amtes 
Leuchtenburg mit Orlamünda in Anspruch genommen wird, und zwar aus dem 
Grunde, weil nicht nur Weimar und Altenburg, sondern auch neuerdings die 
Staatsregierungen Coburg-Gotha und Meiningen und zwar letztere beyde, hin- 
sichtlich der Lehenshoheit, darauf Anspruch machen. Es ist daher für zweckmaßig 
geachtet worden, bis auf Weiteres blos die gegenseitigen Ansprüche der höchsten 
Regentenhäuser Weimar und Altenburg vorzubehalten, bis die Verhältnisse wegen 
der Herrschaft Kranichfeld weiter werden aufgeklärt seyn. 
4) Ueber die Irrung im Betreff des Holz-Deputates, welches der Pfarrer 
zu Rothenstein, wegen des Altenburg'schen Filials Oelkni, früher aus den Al- 
tenburg'schen Waldungen erhalten hatte, haben weitläuftige Verhandlungen Statt 
gefunden. Diese führten jedoch zu weiter keinem Resultate, als daß von Seiten 
Altenburg's durch Akten nachgewiesen wurde, es sey keineswegs rechtlich ver- 
pflichtet, das nur auf Widerruf, jedes Mahl auf die Lebensdauer des bittenden 
Pfarrers bewilligte Holz, womit die Pfarrey nicht formlich dotirt gewesen, zu 
bewilligen. Und da Sachsen= Altenburg auch ablehnte, auf das vom Großher- 
zoglich Weimar'schen Ober-Konsistorium gemachte Anerbieten einer ahnlichen Ge- 
genbewilligung bey Trockenborn einzugehen: so wurde beschlossen, den fraglichen 
Gegenstand von den gegenwärtigen Verhandlungen auszuscheiden. 
5) Eine früher Statt gehabte Irrung im Betreff einiger Zins sen, welche das 
Rentamt Cahla an mehre Einwohner zu Rothenstein forderte, ist durch Ueber- 
einkunft der beyden Kammer-Kollegien zu Weimar und zu Altenburg vom 1. May 
1829 beygelegt worden, worauf hiermit Bezug genommen und die Frrung als 
bereits erledigt ausgeschieden wird. 
S#. IV. 
1) Wegen eines strittigen Distrikts von zwey und zwayzig und drey Viertel- 
Ackern sechs und eine Viertel-Quadrat-Ruthe Landes zwischen den Fluren Lot-
	        
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