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Benennung der Gegenstaͤnde.
No.
Weizen, Spelz oder Dinel . ..
Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse, Linfen und Wicken
Gerste ...... ... „ V##AAAAAAA"
Hasfer und Heidekaaaan . ..
Anmerk. 3. Hafer in Quantitäten unter einem Preußischen Scheffel oder beziehungsweise unter
2 Bayerschen Metzen und andere Getreidefrüchte unter einem halben Preußischen Schef-
fel oder unter 1 Bayerschen Metze frey.
b) Sämerepen und Beeren:
1) Anis und Kümmel LLIIIIIEIIIIII ————□———·—·□——□C□□□CEEDODD
2) Oelsaat, als: Hanfsaat, beinsaat und' beindotter oder Doder, Mohnsaamen,
Raps, Rübesat ⅛ ⅛X ⅛X⅛⅛K⅛X⅛⅛
3) Kleesaat und alle nicht nahmentlich im Tarife genannte Semereyen; iwice
Wachholderbeeren ..... ..... .......
Anmerk. gat einen Preußischen Scheffel Kleesaat können mit Einschluß des Sackes 95 Preuß. oder
9 Zoll-Pfund, auf ein Bayersches Schäffel desgleichen 360 Zoll-Pfund gerechnet werden.
10| Glas und Glaswaaren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr)r)r)r)
Anmerk. An den Bayerschen und Württembergschen Erenzen rechts vom Rhein wi erhoben
Bey loser Verpackung werden zu 1 Preuß. Zentner veranschlagt 3 -feußich
tbayersche .
zulZoll-Zentner Kubikfuß.
44 Rheinbayersche
b) Weißes Hohlglas, ungeschliffenes oder mit abgeschliffenem Boden und Hüttenrande;
ingleichen Fenster= und Tafelglas ohne Unterschied der Farbe .. ... . .... ...
Anmerk. An den Bayerschen und Württembergschen Grenzen rechts vom Rhein wird erhoben.
D) Geschliffenes, geschnittenes, vergoldetes, gemaltes, desgleichen alles massive und ge-
gossene Glas, Behänge zu Kronleuchtern von Glas;, Glesknöpfe, Glasperlen und
Glasschme ................................................«....
Anmerk. An den Bayerschen und Württembergschen Gremen rechts vom F#ein wird erhoben.
4) Spiegelglas:
1) wenn das Stück nicht über 288 Preuß. oder 333 Altbayersche oder 245 Rhein-
bayersche oll mißt:
P ) gegossenes, belegtes oder unbelegtes,