Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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mar wird hiermit ertheilt, die von Seiten Sachsen-Altenburgs ist bereits frü- 
her gegeben und wird hiermit wiederholt. 
14) Nachdem von den beyderseits beauftragten Aemtern Bürgel und Eisen- 
berg die Landes grenze längs der Waldecker und Klosterlausnitzer 
Domanial-Waldung am 1. July 1830 umzogen worden ist, hierbey aber 
keine Irrung Statt gefunden hat, sondern nur die Setung eines neuen und 
Wiederaufrichtung einiger umgesunkenen Steine für nöthig erachtet und vorgenom- 
men worden ist, wie dieses alles die beyderseits aufgenommenen Protokolle von 
demselben Tage näher nachweisen: so wird diese Regulirung und Feststeung der 
Grenze von beyden höchsten Staatsregierungen hiermit genehmigt. 
15) Eine in früheren Jahren bestandene Differenz zwischen dem Wal- 
decker Forste und der Hetzdorfer Flur am sogenannten Kuhteiche 
hat sich bey vorgenommener Lokal-Besichtigung der beyderseitigen Justiz-Aemter 
am 15. Oktober 1829 als unbestehend dargestellt, indem über die Landesgrenze 
an dieser Stelle kein Irrthum mehr obgewaltet hat. Der Vorschlag der beyder- 
seitigen Bezirksämter, daß der in der Nahe des Kuhteichs stehende, etwas ge- 
senkte Grenzstein wieder aufgerichtet werden solle, wird hiermit genehmiget und 
sollen die betroffenen Bezirksämter hierzu Auftrag erhalten. 
16) Bey derselben Grenzstrecke an der so genannten Quirbergswand 
ohnweit Hetzdorf ist eine vormahlige Grenzirrung bereits am 11. Juny 
1808 von beyderseitigen Bezirksämtern durch Vergleich beygelegt und hierauf 
auch die Versteinigung vorgenommen worden, wozu hiermit von Seiten beyder 
Gouvernements die Genehmigung ertheilt wird. 
17) Derjenige Theil der Thalbürgel'schen Flur, welcher auch die 
VBeimar'sch-Hebzdorfer Flur oder die Langhagensche Hufe genannt 
ist, wird von der Altenburg'schen Hetdorfer Flur durch die Bürgel'sche Trift so- 
abgegrenzt, daß die Mitte dieses Triftzuges die Flurgrenze bildet. Weder diese 
Bürgekiche Trift, noch die in der Mitte derselben hinlaufende Landesgrenze ist 
bis jetzt versteinigt, und deshalb bey der Lokal-Erxpedition am 15. Oktober 
1829 ven deyderscits beauftragten Bezirksämtern verabredet worden, daß die 
fragliche Trift an geeigneten Stellen, und zwar auf beyden Seiten, versteint 
werden solle. Es wird dieser Vorschlag hiermit genehmiget und sollen die be- 
nannten Aemter mit diesfallsigem Austrage versehen werden.
	        
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