Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhapn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛtc. 
Sowohl in dem Zoll= und Handelsvereine der Thüringschen Staaten 
selbst, als in dem Vertrage, welchen jene Staaten am 11. May 1833 mit 
der Krone Preußen und der Krone Sachsen abgeschlossen haben, ist verab- 
redet worden, daß, um eine völlige Freyheit des Verkehrs auch mit denje- 
nigen innern Erzeugnissen herzustellen, bey denen eine Verschiedenheit der Be- 
steuerung noch die Erhebung einer Ausgleichungsabgabe nothwendig machen 
würde, sämmtliche hierbey betheiligte Regierungen in ihren zu dem Vereine 
gehörigen Landen und Landestheilen auf eine gleichmäßige Besteuerung nicht 
nur der Branntwein-Fabrikation, sondern auch des Tabakbaues und des 
Weinbaues hinwirken wollen. Nach dieser Verabredung und in Er- 
wägung noch, daß es ganz offenbar in dem Vortheile der Weinbauer 
in Unserem Großherzogthume liegt, mit dem Absatze ihres Erzeugnisses 
den übrigen Weinbauern Thüringens gleich zu stehen und daß insonder- 
heit Unseren Finanz-Behörden durch einen vorbehaltenen weiten Spiel-= 
raum bey Einschätzung des Gewächses die Möglichkeit gesichert bleibt, in al- 
len Beziehungen, nicht nur nach der bage einzelner Bezirke, sondern auch 
nach der Lage ganzer Gegenden, ein richtiges Verhältniß herzustellen, verord- 
nen Wir, mit verfassungsmäßiger Zustimmung des Landtages/ wie folgt:
	        
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