Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

Bezirk der Steuer-Hebestelle zu N. N. 
Nummer des Inventariums. 
  
675 
B. 
Nummer der Belege. 
Nachweisung 
der 
Räume und Geräthe 
welche 
ur Brennerey des N. N. zu — — in der — — Straße unter der 
Hausnummer gehören. 
  
Anleitung zum Gebrauche für den Brennereybesitzer. 
Angabe der Räume und ihrer Lage. 
  
  
1) Es sind alle zur Brennerey gehörige oder in 
2) 
3) 
den Räumen derselben stehenden Geräthe, mit 
alleiniger Ausnahme der kleinen nur zum Schöpfen 
und Füllen bestimmten Gefäße, aufzunehmen. 
Jedes Geräth ist einzeln zu verzeichnen. 
Der Brennereybesitzer hat umstehend nur die 
drep ersten Spalten auszufüllen und seine Ein- 
tragung am Schlusse mit der Angabe des Tages 
und seiner Nahmensunterschrift zu vollziehen. 
Diese Nachweisung ist nach der nähern Anweisung 
des Ober-Kontroleurs in der Brennerey sorgfäl- 
tig und gegen Beschmutzung oder Beschädigung 
geschützt aufzubewahren. 
Eine neue Nachweisung ist bey der Steuer-Hebe- 6 
stelle doppelt einzureichen, sobald es von dem 
Ober-Kontroleur verlangt wird. 
  
Das Brennerey-Lokal befindet sich auf 
dem Hofe im Seitengebäude rechter 
Hand. 
Zur Aufstellung der Meischgefäße dient 
der unter dem Brennerey-Lokal be- 
findliche Keller.
	        
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