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schlossen worden ist; das hierdurch begründete Verhältniß aber nunmehr in
Folge der jüungst zum Abschlusse gekommenen Verträge, wodurch die Preußi-
schen Provinzen, in welchen jene Großherzoglich Sachsischen Aemter einge-
schlossen sind und die anderen Landestheile des Großherzoglichen Gebiethes
sowohl unter sich, als mit anderen deutschen Ländern in einen Zollverband
getreten sind, dem entsprechende anderweite Verabredungen nöthig macht: so
haben zu diesem Behufe zu Bevollmächtigte ernannt, und zwar:
Seine Majestat, der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren geheimen Ober-Finanz-Rath Ludwig Bogislaus
Samuel Kühne, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-
ordens dritter Klasse mit der Schleife, Kommandeur des Kurfürstlich
Hessischen Hausordens vom goldenen Löwen,
und
Allerhöchst = Ihren geheimen Legations-Rath Ernst Nichaölis,
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens vierter Klasse,
Offizier der Königlich Französischen Ehrenlegion, Kommandeur zwey-
ter Klasse des Kurfürstlich Hessischen Hausordens vom goldenen
Löwen;
und
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach:
Höchst-Ihren Minister-Residenten, den General-Major Ludwig
Heinrich von 2°Estocq, Ritter des Königlich Preußischen rothen
Adlerordens zweyter Klasse mit Eichenlaub und des Königlich Preu-
ßischen Militair-Verdienstordens, Kommandeur des Grohherzoglich
Sachsischen Hausordens vom weißen Falken,
und
Höchst-Ihren geheimen Legations-Rath und Kammer-Rath Ottokar
Thon, Ritter des Großherzoglich Sachsischen Hausordens vom
weißen Falken und des Königlich Preußischen rothen Adlerordens
dritter Klasse;
von welchen, unter Vorbehalt der beyderseitigen landesherrlichen Genehmi-
gung, nachstehender Vertrag abgeschlossen worden ist:
Artikel 1.
Dos für die im Preußischen Gebiethe eingeschlossenen Grohherzoglich
Scchsischen Aemter Allstedt und Oldisleben den Großherzoglichen Kassen in Be-
ziehung auf die Zollgefalle zu gewährende jährliche Einkommen soll vom
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