Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

19 thlr. — gr. 10 pf. Hafer-Erbzins an sechs und 
zwanzig Weimar'schen Scheffeln 
drey Vierteln und zwey Metzen 
à 17 gr. oder zehen Buͤrgel'schen 
Scheffeln drey Vierteln. 
2 --— --— ELehengelder nach achtjaͤhrlichem 
Durchschnitte berechnet. 
uts. 
  
58 thlr. — gr. 80# pf. Summe. 
Aus der Vergleichung beyder Summen ergiebt sich, daß Weimar 
Drey Thaler acht und einen Achtel-Pfennig 
jahrlicher Einkünfte mehr abgetreten und überwiesen hat, als cs nach dem Inhalte 
des Haupt= und Nebenvertrages vom 13. und 16. Juny 1831 sowie des ge- 
genwärtigen Nachvertrages zu gewähren verbunden war. 
Hierbey sind jedoch die Erhebungskosten von den aus Trockhausen und 
Schmörschwit abgetretenen Lehengefällen und Zinsen, wovon letztere Holezinsen 
sind, nicht in Abzug gebracht worden. Die Ermittelung dieser Erhebungskosten 
war mit Schwierigkeiten verbunden, indem das Großherzogliche Kammergut 
Gniebsdorf biöher, in Folge der Pachtbedingungen, die Anfuhre unentgeldlich 
zu besorgen hatte und an sonstigem Aufwande blos 
— thlr. 5 gr. 4 pf. dem Schuldheißen in Frockhausen für Ansagung der 
Zinsen und Herleihung der Stube am Zinstage, 
l 
1 - 18 = 6 = an einem Bürgel'schen Scheffel oder zwey Weimar'schen 
Scheffeln zwey Vierteln Hafer à# 17 gr. für Speisung 
der Knechte bey Abholung der Zinsfrüchte in den Bör- 
gel'schen Abtey-Dörfern, 
geleistet worden sind. 
Es ist deshalb eine Vereinigung in der Maße getroffen worden, daß die 
überschüssigen drey Thaler acht und ein Achtel-Pfennig mit den in Abzug zu 
bringenden Erhebungékosten für jene Zinsgefälle kompensirt werden sollen.
	        
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