Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs= Blall. 
Nummer 10. Den 15. August 1835. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, der nach- 
stehend abgedruckte Vertrag ratifizirt und die dießfallsige Urkunde gegen die 
von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden vollzogene Rati- 
fikations-Urkunde ausgewechselt worden ist, wird derselbe hierdurch zu Jeder- 
manns Kenntniß und zur Nachachtung aller Großherzoglichen Behörden und 
Unterthanen bekannt gemacht. 
Weimar am 10. August 1835. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Depar- 
tement der auswärtigen Angelegenheiten. 
G. W. Freyh. v. Fritsch. 
Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Baden, den 
Zweck des zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Kurhessen, 
dem Großherzogthume Hessen und den an dem Thüring'schen Vereine Theil 
nehmenden Regierungen errichteten Zoll= und Handels-Vereine Sich aneignend, 
den Entschluß zu erkennen gegeben haben, auch mit Ihren Landen letzterem 
beyzutreten: so haben Behufs der deshalb zu pflegenden Verhandlungen zu 
Bevollmächtigten ernannt: 
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