Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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unzertrennten Summen und in patentmäßigen Münzsorten nach den Gesetzen 
vom 18. November 1823, 28. May 1826 und 21. Dezember 1888 zu 
Unseren landschaftlichen Steuer= und sonstigen Unseren Einnahmen, zu 
welchen es sich gebühret, pünktlichst entrichtet und eingeliefert werden. 
Urkundlich haben Wir dieses Steuer-Patent, als ein für die 
Jahre 1836, 1837 und 1888 gültiges allgemeines Landes- 
gesetz, böchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Großherzoglichen Staats- 
insiegel bedrucken lassen, auch befohlen, daß dasselbe durch den Abdruck im 
Regierungs -Blatte zur Kunde und Nachachtung aller Unserer Behörden und 
Unterthanen öffentlich bekannt gemacht werde. 
So geschehen und gegeben Weimar den 209. Dezember 1885. 
S Carl Friedrich. 
C. W. Freyh. v. Fritsch. Freyh. v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
Steuer-Patent 
für die Jahre 1836, 1837 und 1838.
	        
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