Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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in minderwichtigen Sachen . . — ihlr. 8 gr. 
in geringfügigen . . . „ —„ 4= 
Anmerkung. 
Bey Klagegegenständen von nicht über 5 thlr. treten 
alle Ansätze für geringfügige Rechtssachen nur zur 
Hälfte ein. 
S#. 26. 
Förmliche Erkenntnisse in erster Instanz nach 
vorhergegangenem rechtlichen Gehör beyder Theile — 
auch wenn sie nur zu Protokoll ertheilt werden — 
A, in geringfügigen Sachen « 1-12- 
Betraͤgt jedoch der Gegenstand nicht über 5 thrr., 
oder wird die Klage in contumaciam für zugestan- 
den erachtet oder ausnahmsweise ein zweytes Erkennt- 
niß in derselben Instanz ertheilt, immer nur die Haͤl f te. 
B, in minderwichtigen Sachen . 2 - 12= 
für ein Kontumazial= Erkenntniß, oder wenn aus- 
nahmsweise ein zweytes Erkenntniß in derselben In- 
stanz vorkommt, ebenfalls nur die Hülfte dieses Ansatzes. 
g. 27. 
2 
C, in wichtigen Sachen: 
n) bey zu Geld anschlagbaren Gegenständen, 
an) Zwischen= und Kontumazial-Erkenntnisse, 
wenn der Klagegegenstand betragt 
bis zu 100 thlr. einschlssi sig . . 3. —45 
200 3 12 
" 3500 = - . . 4 — = 
* 3 400 * * 0 0 4 * 12 * 
„: = 500 = - . . 5.“. — H 
· 600 = - . . 5 . 12- 
"* . 700 - . . 6 — — 
:. 800 = - . . 6-1-2- 
--900- - . . 7. — 
- 1000 = - . . 7. 12 
von da an für jedes volle 1000 thlr. noch — - 16 
126 !
	        
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