II. Bey den Landes-Kollegien.
g. 154.
1) Bey jeder Dienstverpflichtung in dem Kollegium, Beleihung,
Prüfung eines Kandidaten oder Geistlichen, Ausferti-
gung eines Advokaten-Dekretes oder eines Admissions-
Scheines zur juristischen oder zur ärztlichen Praxis — thlr.
bis — =
2) Erinnerungs= und Erekutions = Gebühren bey Sportel-
resten und bey anderen Resten vom Thaler .-
jedochhöchstensinAllem. . . . .-
3) An Sitz- und Aufwartegebuͤhren von Arrestaten in dem Re-
gierungs= oder dem Ober-Konsistorial-Lokal für jeden Tag — -
Anmerkung.
Es versteht sich, daß, wenn eine andere Person als der
Diener die Aufwartung besorgt, jene und nicht dieser
die Gebuͤhr bezieht.
4) Fuͤr den Anschlag und die Abnahme auslaͤndischer Ediktalien
oder Subhastations-Patente, dem Regierungödiener —
5) Bey Ausfertigung einer Urkunde über Verkauf, Verlei-
hung oder Verpachtung von Domanial= -Grundstücken,
dem Diener Großherzoglicher Kammer "
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bis —
6) An Diaten bey auswärtigen kommissarischen Erpeditionen
fuͤr den Tag . . . . . -
und uͤber Nacht Quartiergeld . —-
In dem Auslande erhoͤhen sich die Diaten um die Haälfte.
Dieselben Diäten-Ansätze gelten auch für die Bothen
der Landes-Kollegien und der Oberbehörden.
III. Amtsbiener= und Grrichtstiener-Gebühten-
g. 155.
1) Zuͤr den Anschlag und die Abnahme (zusammen) aus-
ländischer Subhastations = Patente, Ediktal- Aufrufe
oder anderer oͤffentlichen Anschlaͤge . — -
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