Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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Erste Abtheilung. 
Gegenstände, welche gar keiner Abgabe unterworfen fint. 
Ganz frey bleiben: 
Bäume zum Verpflanzen und Reben; 
Bienenstöcke mit lebenden Bienen; 
Branntweinspülig; 
Dünger, thierischer; desgleichen andere Düngungemittel, als: ausgelaugte 
#sche, Kalkäscher, Knochenschaum oder Zuckererde, Dungesalz, letzteres 
bur auf besondere Erlaubnißscheine und unter Kontrole der Verwendung; 
ier; 
Erden und Erze, die nicht mit einem Zollsatze nahmentlich betroffen 
sind, als: Bolus, Bimsstein, Blutstein, Braunstein, Gips, Lehm, 
Mergel, Sand, Schmirgel, Schwerspath (in krystallisirten Stuͤcken), 
gewoͤhnlicher Toͤpferthon und Pfeifenerde, Tripel, Walkererde u. a.; 
Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines einzelnen von der 
Jollgrenze durchschnittenen Landguthes, dessen Wohn= oder Wirthschafts- 
gebaude innerhalb dieser Grenzen belegen sind; 
Fische, frische, und Krebse; 
Gras, Futterkräuter und Heu; 
Gartengewächse, frische, als: 
Blumen, Gemüse und Krautarten, Kartoffeln und Rüben, eßbare 
Wurzeln 2c., auch frische Krappwurzeln, ingleichen Feuerschwamm, roh, 
wie er von den Baumen kommt; auch ungetrocknete Cichorien; 
Geflügel und kleines Wildpret aller Art; 
. Glasur= und Hafnererz (Alquifour); 
Gold und Silber, gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der 
fremden silberhaltigen Scheidemünze; 
Hausgeräthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Wäsche, ge- 
brauchte Fabrikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anziehen-= 
den zur eigenen Benutzung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche 
und Effekten, insofern sie Ausstattungsgegenstände von Ausländern sind, 
welche sich aus Veranlassung ihrer Verheirathung im Lande niederlassen; 
Holz: Brennholzbey dem Land-Transport, auch Reisig und Besen daraus, fer- 
ner Bau und Nutzholz (einschlüssig Flechtweiden), welches zu Lande verfahren 
wird, und nicht nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist; 
.Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fuhrleute und Schiffer zu 
ihrem Gebrauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker mit
	        
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