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Benennung der Gegenstände.
Anmerk. 1. Frische, ungesalzene Butter auf der Linie von Lindau bis Bemmendosen
eingechndddd ... ... . . .
Anmerk. 2. Einzelne Stücke, welche eingehen, sind, wenn sie zusammen aicr mehr als
3 Dfund wiegen, frev.
h) Fleisch, ausgeschlachtetes: frisches, gesalzenes, geräuchertes; auch unge-
schmolzenes Fett, Schinken, Speck, Würste; desgleichen großes Wild.
i) Frächte (Südfrüchte) und Blatter:
a) Frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pommeranzen, Granaten und
dergleichen »..
Verlangt der Steuerpflichtige die Auszählung: so zahlt er fuͤr 100 Stück
65§ n oder 1. Fl. 10 r. Verdorbene bleiben unversteuert, wenn
sie in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden.
6) Trockene und getrocknete: Datteln, Feigen, Kastanien, Korinthen, Man-
deln, Pfirsichkerne, Rosinen, Lorberren, Pommeranzen, Pommeranzen-
schaalen und dergleiche .·..... ...
kr)Gewürze, nähmlich: Galgant, Ingber, Cardemomen, Cubeben, Muskatnüsse
und Blumen (Macis), Nelken, Pfeffer, Piment, Saffran, Sternanis, Va-
nille, Zummt und Zimmt-Cassia, Zimmtblühe .....
1) Hering ............ ........ ........... ...... ...
m) Kaffee und Kaffee-Surrogate .... ......
n) 1. Kakao in Bohnen ,....... ...... ............,...............
2.Kakao-Masse,gemahlenerKakuo,Ehotolad-uadChokoladuSnrkogate