Benennung der Gegenstände.
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Spielkarten, insofern sie in einzelnen Vereinsstaaten zum Gebrauche im Lande
eingeführt werden dürfen, und unter Berücksichtigung der besonderen Stem-
pel= und Kontrole-Vorschrifernrnrn
Anmerk. Werden dergleichen zum Durchgange angemeldet: so wird die Durchgangsab-
gabe mit einem halben Thaler vom Preußischen Zentner oder mit 50 Kreuzern
vom Zoll-Zentner erhoben.
Steine:
a) Bruchsteine und behauene Steine aller Art, Mühl-, grobe Schleif= und
Weösteine, Tufsteine, Traß, Ziegel= und Backsteine aller Art, bey dem
Transporte zu Wasser, auch bey dem Land-Transporte, wenn die Steine
nach einer Ablage zum Verschiffen bestimmt sido.. .. ..
D.) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein, ferner: unechte Steine
in Verbindung mit unedeln Metallen, auch geschliffene cchte und unechte
Steine, Perlen und Korallen ohne Fassugg . . . . . ... ............
Anmerk. zu a. u. b. 1) Große Marmorarbeiten (Statuen, Büsten und dergleichen),
Flintensteine, seine Schleif= und Wetzsteine, auch Waaren
aus Serpentinstein zahlen die allgemeine Eingangsabgabe.
2) Bruch= und behauene Bausteine bey der Einfuhre auf dem
Bodensee frey.
3) Lüthographir= Steine ————’e-.
Steinkohlen EIII E U ———..
Anmerk. An der Badischen Grenze, oberhalb Kehl, eingehe.
Stroh-, Rohr= und Bast-Waaren:
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Matten und Fußdecken von Bast, Stroh und Schilm
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Stroh= und Bast-Geflechte, grobe Strohhüte und Decken aus ungespalte-
nem Stroh, Spahn= und Rohr-Hüte ohne Garnitur. .... . . ...
c) feine Bast- und Stroh-Huͤte .. ,......