Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

44 
Bestimmung nicht mehr angemessen, doch als Schmuck des Gebäudes und als 
Kunstdenkmahl früherer Zeit der Erhaltung werth sind. Wo sich dieselben 
noch an Altären befinden, wird man sie jetzt gern beibehalten; sind sie hinge- 
gen schon bei Seite gestellt worden, so ist es wenigstens zu wünschen, daß 
man ihnen einen geeigneten Plaß anweise, wo fie noch zur Auszierung beitra- 
gen und vor Zerstörung gesichert sind. Zugleich ist darauf zu sehen, daß sie 
vor Wurmfraß, vor der Feuchtigkeit und vor der Sonne geschützt bleiben 
und öfters durch Abblasen mittelst eines gewöhnliches Blasebalges und durch 
Abstäuben mittelst eines Federwedels gereiniget werden. Nachtheilig ist die 
Reinigung mit feuchten Tüchern, mit Borstwischen und mit ähnlichen, scharf 
angreifenden Werkzeugen nicht allein für die Bemalung und die Vergoldung, 
sondern auch für das Holz selbst. 
Ueber theilweise Ausbesserungen solcher Werke, ingleichen über eine etwa 
beabsichtigte, ganz veränderte Aufstellung derselben ist stets der Rath eines 
Kunstverständigen einzuholen. 
4. 
Dieselben Vorschriften über Sicherung und Reinigung gelten auch für 
Gemaälde, sie mögen auf die Wand, auf Holztafeln, auf Kupfer oder auf 
Leinwand gemalt seyhn. Feuchugkeit der sie umgebenden Luft und der Wand, 
an welcher sie hängen, auftreffender Sonnenschein, ingleichen jede kratzende 
oder feuchte Berührung von ungeübter Hand sind ihnen schädlich oder min- 
destens gefährlich. Der Zugang von reiner, trockener Lust und behutsames 
Abstäuben von Zeit zu Zeit bedingen ihre Erhaltung. 
In manchen Kirchen finden sich Gemälde aus alterer Zeit in ganz unge- 
eigneten Aufbewahrungsorten zurückgestellt, während sie an den Wänden des 
Kirchenschiffs angebracht eine Zierde derselben seyn würden. Durch passende 
Wiederaufstellung würde zugleich ihrem Untergange vorgebeugt. 
Die Herstellung (Restauration) sehr verdorbener Gemälde ist eine ei- 
gene, gar schwierige Kunst. Nicht jedem Maler und am wenigsten jedem, der 
sich so nennt, darf man eine solche Arbeit anvertrauen, wenn er sich gleich 
mit Keckheit dazu erbieten sollte. Je mehr Kunstwerth das Gemälde hat, 
desto mehr Vorsicht ist bei der Wahl des Künstlers (des Restaurators) nöthig.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.