Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Regierungs  Blatt

Großherzogthu  m
Sachsen  Weimar-Eisenach.

 

 

 

Weimar  1833.  Nummer  17.

23.  Dezember.

 

      

 

    

Mimsterial-Bekanntmachung.

Nachdem  die  nachstehende  Erklärung  über  die  anderweite  Erneuerung
der  mit  der  Königlich  Preußischen  Regierung  unter  dem  31.  Dezember  1816
zu  Weimar  abgeschlossenen  Militär-,  Durchmarsch=  und  Etapen-Konvention
gegen  eine  gleichlautende  Erklärung  des  Königlich  Preußischen  Ministeriums
der  auswärtigen  Angelegenheiten  ausgewechselt  worden:  so  wird  solche  hiermit
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  den  19.  Dezember  1837.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
C.  W.  Freih.  v.  Fritsch.

Nachdem  die  zwischen  der  Großherzoglich  Sachsen  Weimar-Eisenachischen

und  der  Königlich  Preußischen  Regierung  unter  dem  19/12.  Januar  1830
erneuert  abgeschlossene  Militär-,  Durchmarsch=  und  Etapen-Konvention,  der
in  dem  Artikel  V  derselben  enthaltenen  Bestimmung  zufolge,  mit  dem  1.  Oktober
  dieses  Jahres  abgelaufen  ist,  das  Bedürfniß  einer,  die  dießfälligen  gegenseitigen
  Verhältnisse  regelnden  Verständigung  aber  noch  fortdauert:  so  sind
die  beiderseitigen  Regierungen  übereingekommen,  die  vorgedachte  Konvention  in
allen  ihren  Punkten  dergestalt  zu  erneuern,  daß  dieselbe  bis  zum  1.  Oktober
des  Jahres  1846,  jedoch  mit  folgenden  Modifikationen,  ferner  gültig  seyn  soll:
1)  die  Benutzung  der  Etope  Buttstädt  in  der  bisherigen  Art  wird
Königlich  Preußischer  Seits  nur  für  außerordentliche  Fälle  vorbehalten;

  dagegen  werden  die  in  der  Gegend  von  Weißensee  und  Söm-621