Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Suhba l t. 
Q. 
Quittungen. Gesetz vom 6. März über die Klage und Einrede 
des nicht gezahlten Geldes und des nicht gezahlten Heirathsgutes 
wider Quittungen ... 
Rastenberg. Die Verleihung der kandstandschaft fuͤr das Hicke- 
thier'sche Rittergut daselbbt44 ... .. . 
Rechtsfragen — zweifelhafte — Gesetze vom 2. Mäz und vom 
1. April zur Entscheidung derseltenrn . . .. . ... ... 
Rechtsstreitigkeitem — bürgerliche — In diesen sollen alle schrift- 
liche Eingaben bei Ober= und Unter-Gerichten, mit gewissen Aus- 
nahmen, in zwei gleichlautenden und gleichmäßig unterschriebenen 
Reinschriften eingereicht werrden . ... ..... 2 
Ueber die Gewaͤhr bei dem Viehhandel ...... ......... .. .... ..... 
Reise-Dokument — jedes Hemmörersche muß mit dem Preß- 
Stempel versehen sena 
Mettung verunglückter Personen. Nachtrag vom 3. * 1839 zu 
dem Gesetze vom 19. Junpd 123--. . .. . . ... 
Reuß.- Gera, Reuß- Greiz und Reuß · Schleiz. 
Siehe Gera, Greiz, Schleiz. 
O. 
Sachsen (Königreich). Erläáuterung und Ergänzung der Konvention 
mit demselben vom Jahre 1821 wegen wechselseitiger Uebernahme 
der Ausgewiesenen und Vagabunen .. 
Sachwalter. Authentische Inkerpretation des . 23 des Gesetes 
vom 15. April 1833 über die Gebühren der Sachwalter, wegen 
Bestellung eines Offizial-Anwaltes für arme Parteien 
Sardinien (Königreich). Uebereinkunft mic demselben über Aufhe- 
bung des Abzugsrechtes, der Auswanderungssteuer und bes Heim- T 
fallsrechee ... .. ... . . .. . 
Schießen durch Schulkinder, Lehrlinge und durch Personen, die der 
häuslichen Zucht noch nicht entwachsen sind, verboten 
Schießpulver. Verkauf desselben an Schulkinder, Lehrlinge und 
  
  
an der häuêlichen Zucht noch nicht entwachsene Personen verboten 
Regierungs= 
Blattes. 
57—59. 
Seite des Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
  
33 — 35. 
 
	        
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