Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Zuhalt. 
Seite des Nr. der 
Regierungs= Bekannt- 
Blattes. 
#machung. 
  
Stadtgerichte. Siehe auch Justiz-Aemter ...... .... 
Steuerfreiheit, bisherige, bei Bauten. Gesetz vom 9. Mn 
über Aufhebung jenern ........... ....... 
Steuer-Kataster. Gesetz vom 11. März im Betref deren zoit. 
füh hrung '"oe EIIIIEIIIII EIIEIEIEIIEIIIIIIII EIEILIIEIIEIEIIIE 
Stener-Termine. Das Ausschreiben derselben in den Jahren 
1839, 1840 und 1841, nach Maßgabe des Steuer-Patente# 
vom 28. Dezember 188 . . . 
Steuervergütung bei der Ausfuhre innländischen Branntweines 
Stiftung, milde. Siehe milde Stiftung. 
Straferkenntnisse. Verordnung vom 3. September über die 
Form der auf das Strafgesetzbuch vom 5. April zu gründenden. 
Strafgesetzbuch vom 5. Api 
Gesetz vom 6. April über die durch Einführung des Penaigeetuc 
nöthig gewordenen transitorischen Bestimmungeeng 
Strafrechtspflege. Zusatz zu Artikel 10 der Konvention mit 
den Furstenthümern Reuß-Schleiz und Reuß-Gera vom Jahre 1832. 
Straf-Register und Straf Tabellen über Forstvergehen. Diese 
sind von den Justiz-Aemtern, Stadt= und Patrimonial-Gerichten 
vierteljährig berichtlich einzusenden und jene respektive fortzuführen 
Subhastationen. Erläuterung der Vorschriften wegen Bekannt- 
machung derselben in dem Gesetze vom 1. May 1829... .. 
C. 
eichwolframsdorf. Die Anerkennung einer zweiten Stimme in 
dem Stande der Rittergutebesitzer für die dasigen Rittergüter. 
Testament. Durch die Anerkennung eines ungultigen letzten Willens 
geht das Recht nicht verloren, die durch eine andere gültige Ver- 
ordnung oder durch das Geseßz selbst angefallenen Vortheile aus 
dem Nachlasse zu erwerden ........ . ... 
Vestamente, oder lehtwillige Verfügungen, durch welche Erben er- 
nannt, oder Enterbungen ausgesprochen sind. Bestimmungen über 
deren ganzliche oder theilweise gültige Widerrufung 
elärun berichtliche, berschollener Personen. Geseb vom 
  
377. 
390. 
60. 
62—65. 
23—206. 
387. 
108—205 
206208 
453. 
390. 
444. 
238. 
95, J. 
I 
96,ut.’ 
i 
42 —49. 
  
1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.