Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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Wiertes Kapitel. 
Vomrechtswidrigen Vorsatze und von der Fahrlässigkeit... Art. 31, 32. 
Aunuftes Kapitel. 
Von der Theilnahme an einem Verbrechen, der Beihuͤlfe und 
der Begünstigung. 
Gleiche Theilnahme an verbrecherischen Handlungen ·... .... .... ... .. . . . ... Art. 33 —35. 
Verleitung ....4. . · Art. 36. 
Ungleiche Theilnahme ..NNAAAüAüiünnAünAnAnArt. 37. 
Begünstigung .......................... .Art.38. 
Unterlassene Verhinderung eines Verbrechens MUArt. 39—41. 
Sechstes Kapitel. 
Von der Zumessung der Strafe und von Schärfungs= und 
Milderungs-Gründen. 
Vorschriften über die Zumessung der Strafffe.... AUtt. 42, 43. 
Zumessung der Strafe bei mehren gleichen Theilnehmern .. . . . . . . . . . . . . .. Art. 44. 
Zumessung der Strafe bei ungleichen Theilnehmen Art. 45. 
Zumessung der Strafe bei Begünstigng Art. 46. 
Strafe unterlassener Anzeige AüiüAtt. 47. 
Bestrafung mehrer durch eine Handlung verübter Verbrechen .... ... . . . .. Art. 48. 
Bestrafung mehrer durch verschiedene Handlungen veruͤbter Verbrechen .. . ... Art. 49. 
Bestrafung verschiedener gegen das Eigenthum aus gewinnsuͤchtiger Absicht 
begangener Verbrechen.. ..... . .. . . . .. Art. 50. 
Ermittelung des Betrages bei soichen Verbrehen.. . . . . . . .. Art. 51. 
Zusammentreffen einer Todesstrafe oder lebenslaͤnglicher *“ mit 
anderen Strafen “)çC= Art. 52. 
Zusammentreffen mehrer zeitlicher Freiheicsstrafen üüHHHHurtt. 53—57. 
Schárfung verwirkter Strafen wegen Ruckfalles- . .. ... Art. 58. 
Gleichartige Verbrechen A Art. 59. 
Zusammentreffen des Rückfalles und der Konkurrenz der Verbrechen .. . . . . .. Art. 60. 
Andere Schärfungefälle (oe#%eereelelerelbelleereereeee ö lfsh ci n „e % %% Art. 61. 
Milderung gesetzlich bestimmter Strafen 
a) wegen jugendlichen Altr. iAArf.. 62. 
b) wegen unverschuldeter Haft ........... . .. .. . Art. 63. 
e) wegen Verstandesschwaͤche .... .. .. . . . . Art. 64. 
Wirkung des außergerichtlichen Geständnisses und des Ersatzes bei Verbrechen 
gegen das Eigentyryrrrrnnnnn........ Art. 65. 
 
	        
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