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legt wissen will, als zur Zeit der Verübung gesetzlich angedroht war, würde
es aber hinausgehen und zu einem ganz irrigen, eben so von dem alteren
als dem neuen Rechte abweichenden, Resultate würde der Richter gelangen,
wenn derselbe rücksichtlich bereits begangener Verbrechen nicht die Strafe über-
haupt berücksichtigen, sondern die einzelnen milderen Bestimmungen, welche
auf die Strafe des vorliegenden Verbrechens einen Einfluß dußern können,
aus beiden Gesetzgebungen, der dlteren und der neuen, zugleich anwenden und
mit einander vereiniget dem Verbrecher zu gute gehen lassen wollte.
##k 8.
Ob die auf ein Verbrechen zeither angedroht gewesene Strafe gelinder
sey, als die nunmehr gesetzliche, ist, soviel das Strafuͤbel betrifft, nach dem
im Gesetzbuche angegebenen gegenseitigen Verhältnisse der verschiedenen Straf-
übel zu beurtheilen.
Die nach den zeitherigen Gesetzen angedroht gewesene Zuchthausstrafe ist,
wenn sie die Dauer von sechs Jahren übersteigt, dem Zuchthause ersten
Grades und, wenn sie diese Dauer nicht übersteigt, dem Zuchthause zwei-
ten Grades nach den Bestimmungen des Strafgesetbuches gleich zu achten.
War die Zuchthausstrafe zeither aus Gnaden in Arbeitshaus verwandelt,
so ist das ketztere, insofern es auf eine Vergleichung mit den Strafarten des
Strafgesetzbuches ankommt, der Arbeitöhausstrafe gleich zu achten.
S##. 4.
# Ist eine Vergleichung der zeitherigen mit den neuen Strafen nicht mög-
lich, so ist im Zweifelsfalle anzunehmen, daß die nach dem Strafgesetzbuche
ausfallenden Strafen nicht härter sind, als die nach dem früheren Rechte.
8. 5.
Ist wegen eines Verbrechens eine niedrigere Strafart verwirkt, wegen
dessen nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches nunmehr auf eine in einer
böheren Strafart zu verbüßende Strafe zu erkennen seyn würde: so ist auf
eine höhere Strafart nicht zu erkennen, vielmehr die niedrigere, wiewohl un-
ter Berücksichtigung der Geltung der verschiedenen Strafarten, auszusprechen.
. 6.
· Ist eine längere Freiheitsstrafe verwirkt,, wo jetzt kürzere Freiheitsstrafe
mit Schärfung eintreten würde, so ist auf lettere nicht zu erkennen.