Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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B. Vertheilung der eigentlichen Konkurs-Masse. 
g. 50. 
Die nach erfolgter Absonderung und Befriedigung der zum Schuldemwe- 
sen selbst nicht gehörenden Gegenstände und Forderungen übrig bleibende, ei- 
gentliche Konkurs -Masse ist demnächst unter die Gldubiger des Gemein- 
schuldners nach der Reihenfolge der nachstehend bestimmten vier Klassen 
zu vertheilen. 
Erste Klasse. 
v §. 51. 
In der ersten Klasse sind zu befriedigen (absolut bevorzugte 
Glaͤubiger): 
1) alle zur Zeit der Eröffnung des Konkurses rückständige, sowohl 
2 
) 
8) 
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5 
auf der Person, als auf dem Vermögen des Gemeinschuldners haf- 
tende Abgaben an den Staat, mit Einschluß der Brandversiche- 
rungsbeiträge an die Landesanstalt und mit Einschluß der indirekten 
Staatsauflagen, ohne Unterschied, ob solche dem Großherzogthume aus- 
schlüssig oder demselben mit anderen Staaten gemeinschaftlich zukommen; 
alle zur Zeit der Eröffnung des Konkurses rückständige Personal= und 
Real-Abgaben an Gemeinden, Heimathsbezirke, Kirchen, 
Ofarreien, Schulen und milde Stiftungen mit Einschluß des 
Kollateral-Geldes, der Schulgelder und der Stol-Gebühren; 
alle zur Zeit der Eröffnung des Konkurses rückständige, auf den 
Gütern des Gemeinschuldners in der Eigenschaft von Real-Lasten 
haftende, Domanial-Abgaben und andere grundherrliche Abga- 
ben, jedoch mit Vorbehalt der Bestimmung im §. 28, welche auch 
binsichtlich der rückständigen Leistungen solcher Art Anwendung findet; 
die tarmäßigen Forderungen der Apotheker, Aerzte, Wundärzte, 
Geburtöhelfer, Hebammen und Krankenwärter für den in 
Krankheiten des Schuldners und der von ihm gesetzlich zu unterhalten- 
den Angehörigen geleisteten Beistand sowie für die dabei gelieferten Heil- 
mittel, ingleichen die vor dem Konkurse erwachsenen nothwendigen 
Kosten für das Begräbniß des Schuldners und seiner Angehörigen; 
der ständige Lohn oder Gehalt der Hausdienerschaft, Jäc- 
ger, Verwalter, Gärtner, Hirten, der ständigen Ta- 
gelöhner und Fabrik- Arbeiter, der Handwerkögesellen,
	        
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