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gemein den Charakter einer milden Stiftung und alle Rechte und Pri—
vilegien, welche nach dem in Unserem Großherzogthume gelten-
den Rechte einer pin cuusn zustehen, zu verleihen, auch die unter
dem 12. Februar 1828 desfalls von Uns ausgeflossene Bekanntmachung von Uns
in einem geringeren Umfange nicht verstanden worden ist: so erklären
Wir diese Unsere gnädigste Willensmeinung andurch ausdrücklich und wollen
die nur gedachte Bekanntmachung vom 12. Februar 1828, zur Abschneidung
aller Zweifel und Mißdeutungen, in diesem Sinne hiermit ausdrücklich und
zu Jedermanns Nachachtung erläutert haben.
Gegeben Weimar den 18. Juny 1839.
(1 Ad mandatum Serenissimi speciale.
Freih. v. Gersdorff. D. Schweitzer.
Erläuternde Bekanntmachung, die Ei-
genschaft des wohlthätigen Instituts der
Frauen-Vereine als milder Stiftung
betreffend.